IHK-GastwirteAb dem 13. Dezember 2014 müssen die Verbraucher umfassender über Allergene in Speisen und Lebensmitteln informiert werden. Die Neuregelungen betreffen vor allem die Allergenkennzeichnung bei loser Ware in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. 200 lippische Gastronomen und Hoteliers informierten sich auf einer Gemeinschaftsveranstaltung von DEHOGA Lippe e. V. und Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) zum Thema „Allergenkennzeichnung im Gastgewerbe“. „Wir haben mit dieser Veranstaltung den Betroffenen praktische Tipps für die Umsetzung gegeben“, so Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe. Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt, dass die Verbraucher europaweit einheitlich und umfassender über Lebensmittel informiert werden sollen. Die LMIV schreibt vor, wie Lebensmittel zukünftig gekennzeichnet und deklariert werden müssen.

„Wie die lose Ware zu kennzeichnen ist, regeln nationale Vorschriften. Die Allergene müssen „ins Auge springen“: Die Information muss gut sichtbar, deutlich und gut lesbar sein. Sie kann auf einem Schild auf oder neben dem Lebensmittel, auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen stehen“, so Annette Neuhaus, Fachgebiet Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung, Kreis Lippe. Zulässig sind außerdem beispielsweise auch die in der Praxis bereits erprobte sog. Kladden-Lösung, elektronische Waagen-Systeme und computerbasierte Informationsmedien. Auch die mündliche Information ist zugelassen. Basis muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein. Diese ist auf Nachfrage sowohl der zuständigen Überwachungsbehörde als auch den Verbrauchern vorzulegen.

Anhand von Praxisbeispielen, wie z. B. die Gestaltung von Speise- und Getränkekarten, zeigte Valentin Steckel, Lebensmittelkontrolleur im Kreis Lippe, auf, was die Lebensmittelüberwachung von „ihren“ gastgewerblichen Betrieben erwartet. „Jeder Betrieb sollte seine Mitarbeiter in Küche und Service ausführlich über Allergien und Unverträglichkeiten informieren“, so Steckel.

Im Anschluss nutzten die Teilnehmer die Chance auf eine rege Diskussion.

Weitere Informationen und Vorlagen: http://www.detmold.ihk.de/de/sachkunde-und-gewerbeerlaubnis/gastgewerbe , http://www.dehoga-lippe.de bzw. www.kreis-lippe.de.

Pressemeldung IHK Lippe Detmold


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