Im Rahmen einer Verbandsreise, die den DEHOGA Lippe kürzlich in die niederländische Hauptstadt Amsterdam geführt hat, besuchte eine lippische Delegation den dortigen Hotel- und Gaststättenverband „Koninklijke Horeca Nederland“. Der Geschäftsführer des niederländischen Verbandes, Hans van der Kooij, begrüßte die lippische Delegation persönlich im Hotel InterContinental in Amsterdam zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Die Verbände diskutierten Themen der Lobbyarbeit rund um das Hotel- und Gaststättengewerbe. So nahm die lippische Delegation zur Kenntnis, dass beispielsweise der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants im Nachbarland derzeit nur 6 % beträgt, wo hingegen in Deutschland nach wie vor der Normalsatz in Höhe von 19 % gilt. Hier waren sich beide Verbände einig, dass der ermäßigte Steuersatz in den Niederlanden zwingend beibehalten werden muss und auch in Deutschland umgehend eine Reduzierung auf 7 % umgesetzt werden muss, um insbesondere ein Gleichbehandlung mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu erreichen. DEHOGA-Präsident Alfred Lohoff betonte dabei, dass es nicht angehen kann, dass in Deutschland eine Tütensuppe mit 7 % besteuert werde, aber ein frischer Salat im Restaurant oder eine liebevoll zubereitete Suppe mit 19 %.
Hans van der Kooij berichtete den lippischen Teilnehmer außerdem von einer praktikablen Regelung bei Vereinsfesten. Hier sei es in den Niederlanden so, dass an maximal 12 Tagen im Jahr die Vereinsräumlichkeiten für vereinsinterne Feste genutzt werden dürfen. Die Vereinsmitglieder selbst dürfen die Räumlichkeiten hingegen nicht für private Feierlichkeiten, wie beispielweise Hochzeiten oder Geburtstage nutzen. So soll vermieden werden, dass derartige Räumlichkeiten in Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie treten. In Deutschland gibt es derartige Regelungen leider nicht. So finden Feierlichkeiten regelmäßig und ohne nennenswerte behördliche Auflagen in direkter Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie statt, was sichtbar auch zum verstärkten Gasthaussterben im ländlichen Raum beiträgt, so Verbandsgeschäftsführer Kai Buhrke. Er wünschte sich für Deutschland eine ähnlich praktikable Lösung, wie in den Niederlanden.
Der niederländische Spitzenverband Koninklijke Horeca Nederland hat insgesamt 20.000 Mitglieder. Der DEHOGA Lippe als eigenständiger Landesverband innerhalb der deutschen Hotel- und Gaststättenorganisation 700. Damit erreicht der DEHOGA Lippe nach wie vor den höchsten Organisationsgrad in Deutschland. Beiden Verbänden ist gemeinsam, dass sie durch ihre aktive Lobbyarbeit national und lokal Entscheidungen der Politik beeinflussen wollen, um den Mitgliedsunternehmen die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Ausübung ihres Gewerbes zu ermöglichen.
Die Betriebe werden gerade in Deutschland in letzter Zeit mit bürokratischen Regelungen überhäuft, die die Ausübung des Gewerbes zunehmend erschweren.
Geschäftsführer Kai Buhrke nennt hier exemplarisch das zum 1.1.2015 neu eingeführte Mindestlohngesetz, das für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe eine neue Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht der täglichen Arbeitszeit vorsieht.
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