Um in der aktuellen Debatte zur Sterbehilfe und dabei auch der Rolle der Ärzteschaft keine Widersprüchlichkeiten aufkommen zu lassen, hat sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, erneut deutlich gegen eine ärztliche Sterbehilfe ausgesprochen. „Für mich gilt eindeutig: Jeder Arzt ist ein Sterbebegleiter bis zum letzten Atemzug seines Patienten, kein Sterbehelfer. Dies habe ich auch in all meinen bisherigen Verlautbarungen deutlich gemacht.“ Der Kammerpräsident reagiert damit auf verschiedene Pressemeldungen der jüngsten Tage, in denen er dahingehend zitiert wird, er halte Sterbehilfe als letzte Möglichkeit für denkbar.
„Die Sterbebegleitung durch den Arzt mit der Möglichkeit der Palliativsedierung, die jeder Arzt nutzen kann, kann dem Patienten ein würdiges Sterben gewährleisten. Dies ist so schriftlich in den Grundsätzen zur Sterbehilfe der Bundesärztekammer, die ich voll unterstütze, niedergelegt.“
Für den Kammerpräsidenten ist jegliche Mitwirkung im Bereich des Sterbens auf Verlangen für den Arzt ethisch unvertretbar. Das ärztliche Handeln diene in der besonderen Situation am Lebensende des Patienten der würdevollen Linderung von Leiden im Sterbevorgang sowie dem Beistand Sterbender und ihrer Angehörigen. „Der Tod darf nicht in die Hände des Arztes gelegt werden. Wir dürfen vor allem die Patienten in ihrer Angst vor dem Tod nicht alleine lassen“, so Windhorst.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe setze sich bereits seit langer Zeit für den weiteren Ausbau der Palliativmedizin ein. Es sei bewiesen, dass eine gute Palliativmedizin mit einer kompetenten Symptom- und Schmerzkontrolle die Möglichkeit biete, dem Patienten die Ängste vor dem Sterben zu nehmen, sodass er seinen bevorstehenden Tod leichter akzeptiere.
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