Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes Kurban Bayram werden in der Zeit vom 4. bis 6. Oktober in lippischen Schlachtbetrieben rituelle Schlachtungen von Schafen und Rindern durchgeführt. Der Kreis Lippe weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Tiere nur in zugelassenen Schlachtstätten geschlachtet werden dürfen und einer amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen. „Die Schlachtung selbst erfolgt erst nach vorheriger Betäubung des Tieres“, berichtet Dr. Michael Schürmann vom Fachgebiet Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung beim Kreis Lippe. Mit seinen Kollegen überwacht der Tierarzt die tierschutzrechtlichen Bedingungen bei den rituellen Schlachtungen für muslimische Kunden.
Hintergrund: In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten. „Im Kreis Lippe wurden auch in diesem Jahr keine Ausnahmeanträge für das sogenannte Schächten gestellt. In unseren Betrieben ist die Betäubung ein fester Bestandteil der rituellen Schlachtung“, stellt Dr. Schürmann klar.
Sorgen bereiten den Veterinären nach wie vor die illegalen Schlachtungen. Dr. Heike Scharpenberg, Leiterin des Fachbereichs Gesundheit und Verbraucherschutz beim Kreis Lippe, berichtet, dass Meldungen über illegal entsorgte Schlachtabfälle von Schafen keine Seltenheit sind. „Der Fundort lässt jedes Mal befürchten, dass die Tiere ohne Betäubung und Fleischbeschau geschlachtet worden sind“, so Scharpenberg. Die Tierärztin ist nicht nur aufgrund der erheblichen Leiden und Schmerzen der Tiere deprimiert, sondern auch besorgt um die Menschen, die derart geschlachtetes Fleisch verzehren. „Sie wissen vermutlich gar nicht, welchen Risiken sie sich aussetzen. Die Tiere könnten unerkannt erkrankt oder mit Medikamenten behandelt sein.“ Für Scharpenberg sind die amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen für den gesundheitlichen Verbraucherschutz unverzichtbar. Auch in diesem Jahr werden die Veterinäre des Kreises anlässlich des Opferfestes verstärkte Kontrollen durchführen.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-lippe.de (Merkblatt für Schaf und Ziegenhalter).
Pressemeldung Kreis Lippe
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