Logo SPD Lippe-800Die lippischen Landtagsabgeordneten der SPD, Ute Schäfer, Jürgen Berghahn und Dr. Dennis Maelzer sind gegen die Zersplitterung der Räte und Kreistage. Sie befürworten daher eine niedrige Sperrklausel, die Kleinstgruppierungen einen Einzug in kommunale Parlamente verwehren würde.

Die sogenannte Sperrklausel besagt, dass Parteien, die im gesamten Wahlgebiet unterhalb eines Anteils von drei Prozent der gültigen Stimmen geblieben sind, bei der Verteilung der Sitze in kommunalen Parlamenten, nicht berücksichtigt werden. Im Jahr 1999 wurde die bis dahin bestehende Sperrklausel durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen außer Kraft gesetzt.

Jürgen Berghahn dazu: „Durch die Abschaffung der Sperrklausel ist es zu einer Zersplitterung der Kommunalparlamente gekommen.“ Von Wahl zu Wahl sei dieses Problem gravierender geworden. In mehr als der Hälfte aller kreisfreien Städte seien zehn und mehr Parteien und Gruppierungen bei den Kommunalwahlen vom 25. Mai in die Stadträte eingezogen. In Duisburg und Bochum sogar dreizehn. In Bad Salzuflen zogen 9 Parteien in den Rat ein, davon 3 Kleinstgruppierungen von denen zwei vergeblich versucht hätten, gleich nach der Kommunalwahl gemeinsame Sache zu machen.

Sein Kollege Dennis Maelzer ergänzt: „Diese Zersplitterung kann dazu führen, dass sich Parlamente in ihrer Arbeit selbst lahmlegen. In vielen Kommunen dauern die Sitzungen mittlerweile bis weit nach Mitternacht.“ Es bestehe die Gefahr, dass solche Zustände die Bereitschaft der Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit schaden. Deshalb sei der Vorstoß zur Einführung einer moderaten „3-Prozent-Hürde“ diskussionswürdig.

Die drei Abgeordneten sind sich sicher, dass die Wiedereinführung der Sperrklausel über die eigenen Parteigrenzen hinaus Anklang findet. Ute Schäfer berichtet: „Wir wissen, dass die überwiegende Mehrheit der Kommunalpolitiker der CDU unsere Auffassung teilt. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion CDU und Grüne zu einer gemeinsamen Verfassungsinitiative eingeladen.“ Eine  angemessene und verfassungsgemäß ausgestaltete Sperrklausel könne die Zersplitterung der Stadträte reduzieren und ihre volle Funktionsfähigkeit wiederherstellen.


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