1.) Der Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan einschließlich der Beschlussvorlage zur Stellungnahme des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe (AWV) war den Fraktionen zugegangen. Die Stadt Blomberg ist aufgefordert worden, bis zum 30.09.2014 eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben. Die Verwaltung schlug vor, dem Entwurf zum Abfallwirtschaftsplan NRW unter der
Voraussetzung, dass der behandlungsbedürftige Abfall aus Lippe auch zukünftig in der Müllverwertungsanlage Hameln entsorgt werden darf, zuzustimmen. Hintergrund ist, dass die Kapazitäten in Bielefeld-Herford allein nicht zur Beseitigung der Siedlungsabfälle ausreichen und somit auch die, zwar in Niedersachsen gelegene, jedoch schneller erreichbare Verwertungsanlage, angesteuert werden soll. Der Empfehlung der Verwaltung folgten die Mitglieder einstimmig.
2.) Das ehemalige Bauernhaus in der Kirchhofstraße 4, 32825 Blomberg, wird nun gem. § 3 DSchG NW, entsprechend der Textvorgabe des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, unter Denkmalschutz gestellt und in die Denkmalliste der Stadt Blomberg eingetragen. Der Eigentümer hatte sich im Vorfeld damit einverstanden erklärt.
3.) Auch das im Eigentum der Stadt Blomberg befindliche Wohnhaus, An der Großen Mauer 3, 32825 Blomberg, wird gem. § 3 DSchG NW, entsprechend der Textvorgabe des LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, unter Denkmalschutz gestellt und in die Denkmalliste der Stadt Blomberg eingetragen.
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