Blomberg-Logo-600x4001Alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1984 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31.12.2014 aufgehoben und eingeebnet. Die Aufhebung betrifft Reihen- sowie Wahlgräber. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts von Reihen-gräbern (= Einzelgräbern) ist nicht möglich. Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern (= Doppel-gräber) kann für mind. 10 Jahre verlängert werden. Entsprechende Anträge sind bis zum

30. November 2014

bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen.

Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 01.01.2015 begonnen werden. Die Nutzungs-berechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31.12.2014 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt.

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg während der Dienst-stunden zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die hierzu ergangenen Bekanntmachungen verwiesen.


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