Lippe-Sevice-600x400Auch in diesem Jahr besteht für all zukünftigen Angler haben die Möglichkeit, vom 3. bis 27. November die Fischereiprüfung abzulegen.  Diese ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines.

Die Prüfung wird von der unteren Fischereibehörde des Kreises Lippe durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen sowie einem praktischen Prüfungsteil. In der schriftlichen Prüfung müssen die Teilnehmer ihr Wissen in den Fachgebieten Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz als auch Geräte- und Gesetzeskunde unter Beweis stellen.

Im praktischen Teil ist ein bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. Darüber hinaus müssen die Teilnehmer eine ausreichende Artenkenntnis der hier vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen.

Ein Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung kann entweder bei der Kreisverwaltung in Detmold, Felix-Fechenbach-Str. 5, Zimmer 376 bzw. im BürgerService abgeholt oder unter der Telefonnummer 05231/62 376 angefordert werden.

Spätestens bis zum 2. Oktober muss dieser wieder der unteren Fischereibehörde des Kreises vorliegen.


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