Logo-VerbraucherzentraleBei der Bestellung von Hygieneartikeln, Behelfsmitteln zur Pflege und Alltagshilfen umgehen viele Patienten den Rat eines Arztes, sondern suchen sich auf eigene Faust eine Bezugsquelle im Internet. Die schnelle und bequeme Lieferung von Inkontinenzhilfen, Bandagen, Kompressionsstrümpfen und Co. ist jedoch oft eher Crux statt sinnvolle Krücke: „Kunden verlieren auf dem virtuellen Gesundheitsmarkt leicht die Orientierung. Denn webweit werden nicht nur geprüfte Qualitätswaren, sondern auch Lifestyle- und selbst deklarierte Gesundheitsprodukte als medizinische Hilfsmittel angeboten“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät, „Behelfsartikel bei körperlichen Einschränkungen nicht ohne ärztliche Absprache zu bestellen.“ Viele medizinische Hilfsmittel, etwa Einlagen, Stützstrümpfe, Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle, müssen optimal passen beziehungsweise individuell angepasst werden, damit sie keine gesundheitlichen Schäden verursachen. „Allerdings können Extra-Anfertigungen bei einer Online-Bestellung nicht – wie sonst bei Warenbestellungen üblich – gegen Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zurückgegeben werden“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Beim Weg zum richtigen Produkt im Internet sind deshalb folgende Hinweise nützlich:

  • Bei Beschwerden vorher immer zum Arzt: Der Kauf eines Hilfsmittels im Internet ist nur dann ratsam, wenn Käufer genau wissen, welche Dinge sie zum Ausgleich ihrer körperlichen Beeinträchtigung sinnvoll benötigen. Vor einer Bestellung sollte stets ärztlich geklärt werden, ob hinter einem Handicap – zum Beispiel Schwerhörigkeit – nicht eine Krankheit steckt, die anders als mit einem ausgleichenden Hilfsmittel behandelt werden muss. Auch ein falscher Behelf, zum Beispiel ein schlecht angepasstes oder technisch minderwertiges Hörgerät, kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen.
  • Hilfsmittel auf Rezept: Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können nicht nur in einem Fachgeschäft, sondern inzwischen auch über einen Online-Fachversand bezogen und mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Vorausgesetzt, der Internethändler bietet geprüfte Produkte für den Gesundheits- und Pflegebedarf an, die im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. Behelfsartikel auf Rezept sind auf den Webseiten an der jeweiligen HMV-Nummer erkennbar. Vor einer Online-Bestellung sollte jedoch mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden, ob sie überhaupt und wenn ja, dann auch für Proben, Anpassung, Einweisung und eventuelle Reparatur des Hilfsmittels die Kosten übernimmt.
  • Kostenfaktor in einigen Fällen auch Kriterium: Artikel wie Duschhocker, Fieberthermometer oder Blutdruckmesser, die keine individuelle Anpassung und Anleitung benötigen und rezeptfrei erhältlich sind, können im Internet durchaus günstiger als im Geschäft sein. Ein Preisvorteil winkt auch oft bei größeren Bestellungen von regelmäßig benötigten Hilfsmitteln, etwa Inkontinenzartikeln, wenn diese bereits erprobt sind.
  • Wahl des passenden Anbieters: Wer benötigte Hilfsmittel mit oder ohne Rezept online bestellen will, sollte mehrere Web-Seiten von Händlern aufrufen und dort Produkte und Preise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Lieferbedingungen und Versandkosten miteinander vergleichen. Einige Internetanbieter und Online-Sanitätshäuser bieten eine kostenlose Beratung am Telefon oder die Klärung der Kostenübernahme mit der zuständigen Krankenkasse an. Andere werben mit einer Anpassung der bestellten Hilfsmittel bei Lieferung. Vor einem Klick auf den Verkaufsbutton sollten Kunden für sich klären, ob ihnen das jeweilige Serviceangebot im Internet reicht. Hierbei sollten sie auch bedenken, dass der Bezug von Hilfsmitteln, die in mehreren Teilschritten für sie individuell angefertigt und passend gemacht werden müssen, in einem stationären Sanitätshaus, bei einem Akustiker oder Optiker von vornherein für sie oft zweckmäßiger ist. Vor Ort werden sie persönlich beraten, können verschiedene Angebote ausprobieren und die für sie geeigneten gezielt auswählen.
  • Widerruf nur eingeschränkt möglich: Eine Hilfsmittelbestellung, die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten ist, kann nicht einseitig und ohne finanziellen Einbußen vom Besteller rückgängig gemacht werden. Dasselbe gilt auch für ausgepackte und geöffnete Produkte, die versiegelt geliefert werden.

Mehr Informationen zu Hilfsmitteln, dem Kassenantrag zur Kostenübernahme und zur Online-Bestellung gibt‘s unter
www.vz-nrw.de/hilfsmittel. Weitere Informationen und rechtlichen Rat zum Internetkauf bieten auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Kontakt und Erreichbarkeit unter
www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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