Ausgediente Geräte gehören ins Recycling. Persönliche Einträge und sensible Informationen sollte man vorher aber auf sichere Weise löschen. Ganz gleich ob Handy, Smartphone, Tablet oder PC mit Festplatte – wer einen dienstbaren elektronischen Geist mit gespeicherten Daten ausrangiert oder weiterverkauft, sollte vorher persönliche Einträge und sensible Informationen auf sichere Weise löschen, damit private Dokumente, Fotos oder auch Passwörter nicht in falsche Hände geraten. So kann man sich und der Umwelt einen nützlichen Dienst erweisen, wenn man die ausgedienten Elektronikgeräte weiterverkauft oder zum sachgerechten Recycling bringt. Denn ein Mobiltelefon enthält viele edle Metalle: Unter anderem 250 Milligramm Silber, 24 Milligramm Gold und 9 Gramm Kupfer. Das Herauslösen dieser wertvollen und zum Teil seltenen Metalle aus Altgeräten ist deshalb eine wichtige Rohstoffquelle, die noch viel zu wenig genutzt wird.
- Daten löschen auf die softe Tour: Wenn auf Altgeräten, die einen Datenträger beherbergen, sensible persönliche Daten, etwa Adressen, Krankenakten oder Urlaubsfotos, gespeichert sind, sollten diese vor der Weitergabe der Geräte unbedingt physikalisch gelöscht werden. Bei diesem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Vorgang werden die gespeicherten Daten mehrmals überschrieben. Diese etwas zeitaufwendige Prozedur macht eine Wiederherstellung von Daten unmöglich. Entsprechende Schredder-Software für die physikalische Löschung heißt zum Beispiel Eraser, Wiper oder Schredder und wird im Internet meist kostenfrei zum Download angeboten – auch als App für Smartphones.
- Sicher in die Reparatur: Muss ein Gerät zur Reparatur, bieten auch viele Service-Dienste eine Datensicherung an. Nutzer gehen jedoch auf Nummer sicher, wenn sie ihre Daten vor der Abgabe selbst als Kopie, etwa auf einer externen Festplatte, sichern und auf dem Gerät löschen, bevor es zur Reparatur geht. Für Smartphones und Tablets bietet sich die Sicherung der Daten auf einem Desktop-Computer oder Laptop an.
- Richtige Entsorgung von Altgeräten und Datenträgern: Defekte Festplatten, Speichersticks und Co. dürfen nicht in den Restmüll wandern. Sie gehören in den Elektroschrott, der auf Wertstoffhöfen entgegengenommen wird. Sonderfall Silberlinge: CDs und DVDs zählen nicht zum Elektroschrott. Für die ausgedienten Scheiben stehen in Elektronikmärkten oftmals Sammelboxen bereit oder sie können ebenfalls separat auf dem Wertstoffhof abgegeben werden. Enthalten CDs und DVDs sensible Daten, sollte ihr Auslesen vor der Entsorgung ebenfalls unmöglich gemacht werden. Für Disks gibt es im Handel spezielle Vernichter – ähnlich den Aktenvernichtern. Doch wer die Lesefläche von CDs und DVDs mit Schmirgelpapier bearbeitet, kann ebenso sicher sein, dass seine Daten nicht mehr ausgelesen werden können.Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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