Stiftung-Warentest-2-600x40Die EU hat Sanktionen gegen russische Banken verhängt, um den russischen Präsident Wladimir Putin dazu bringen, die Unterstüt­zung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine zu beenden. Betroffen sind auch die VTB und die Sber­bank. Die österrei­chischen Töchter VTB und Deniz­bank sind von den Sanktionen ausgenommen. Das Geld der Sparer ist durch die Einlagensicherung in Österreich geschützt. test.de erklärt, was Sparer jetzt tun können.

Sanktionen gegen fünf Banken

Betroffen von den Sanktionen sind die fünf russischen Banken Sber­bank, VEB, VTB, Gazprom­bank und Rosselk­hozbank, nicht aber deren Töchter in der EU. Damit gelten die Sanktionen nicht für Direkt­banken wie die VTB, die Deniz­bank oder Amsterdam Trade Bank, die seit Jahren auf den Bestenlisten von Finanztest für Tages- und Fest­geld stehen. Das Geld bei diesen Banken ist sicher. Es unterliegt der österrei­chischen beziehungs­weise im Falle der Amsterdam Trade Bank der nieder­ländischen Einlagensicherung.

VTB Bank Wien wird von Österreich beaufsichtigt

Deutsche Sparer der VTB haben ihr Geld bei der Zweig­nieder­lassung der VTB Direkt­bank in Frank­furt am Main angelegt und sind Kunden der österrei­chischen VTB Direkt­bank mit Sitz in Wien. Die Bank ist eine eigen­ständige Tochter der russischen Mutter, die sich zu zwei Dritteln in russischem Staats­besitz befindet. Selbst wenn die russische Muttergesell­schaft VTB ins Schlingern käme, wäre die österrei­chische Tochter davon nicht direkt betroffen. Da sie ihren Sitz in Wien und damit in der Europäischen Union hat, unterliegt sie der österrei­chischen Finanzmarkt­aufsicht FMA und der österrei­chischen „Einlagensicherung der Banken & Bankiers“. Ginge die Bank pleite, müsste die österrei­chische Einlagensicherung Spargeld bis zu 100 000 Euro pro Person ersetzen.

Deniz­bank gehört zu knapp 100 Prozent der Sber­bank

Auch bei der Deniz­bank, die sieben Stand­orte in Deutsch­land hat, handelt es sich um eine eigen­ständige österrei­chische Universalbank mit Sitz in Wien. Die Bank gehört zu fast 100 Prozent der russischen Sber­bank, der größten Bank Russ­lands. Die Sber­bank wiederum ist ebenfalls zum größten Teil im Staats­besitz. Auch die Deniz­bank unterliegt dem österrei­chischen Bankengesetz. Hier würden Sparer für den Fall, dass die Bank pleiteginge, ebenfalls von der österrei­chischen Einlagensicherung entschädigt.

Amsterdam Trade Bank

Die Amsterdam Trade Bank (ATB) ist von den Sanktionen nicht betroffen. Die Bank ist seit dem Jahr 2001 eine Tochter der russischen Alfa-Bank Gruppe, eine der größten Privatkunden­bank in der Russischen Föderation. Seit 2006 ist die ATB auf dem privaten Sparmarkt in Deutsch­land aktiv. Sie hat eine Zulassung der nieder­ländischen Zentral­bank. Ginge sie pleite, würden die nieder­ländische Einlagensicherung alle Spar­guthaben bis 100 000 Euro pro Anleger entschädigen. Die russische Alfa-Bank Gruppe ist von den Sanktionen nicht betroffen, da sie nicht mehr­heitlich vom Staat kontrolliert wird.

Was Sparer jetzt tun können

Sparer, die wegen der Sanktionen gegen die russischen Mütter von VTB Direkt­bank und Deniz­bank ein mulmiges Gefühl haben, können zunächst ihr Tages­geld von den Banken abziehen. Andere Banken wie zum Beispiel die Ikano Bank in Wiesbaden bieten mit aktuell 1,25 Prozent Zinsen ohnehin bessere Konditionen. Dauer­haft gute Tages­geldanbieter, die beim Tages­geld in den vergangenen 24 Monaten mindestens 22 Mal zu den 20 besten Anbietern gehörten, sind in unserem Produktfinder Zinsen aufgelistet.

Fest­geld bei VTB nicht künd­bar

Schwieriger wird es, wenn Sparer ihrer Fest­gelder von den Banken abziehen wollen. Bei der Deniz­bank ist zwar eine vorzeitige Kündigung jeder­zeit möglich. Die Bank bestraft den vorzeitigen Abgang jedoch mit einem kompletten Zins­verlust und einer Bearbeitungs­gebühr von 10 Euro. Bei der VTB Direkt­bank können Sparer ihr Fest­geld nicht vor Ablauf der Bindungs­frist kündigen. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen, etwa bei Tod oder schwerer Krankheit. Sparer, die erst vor kurzem ein Konto bei einer der Banken eröffnet haben, können dies binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Danach sind sie vertraglich gebunden.

Pressemeldung Stiftung Warentest


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