Ausschuss-Blomberg-300x273Gemäß § 57 Abs. 1 GO NW kann der Rat Ausschüsse bilden. Dabei ist nach Pflichtausschüssen und freiwilligen Ausschüssen zu unterscheiden. Die Bildung von Pflichtausschüssen (Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlausschuss, Wahlprüfungsausschuss) richtet sich nach der Gemeindeordnung NW und nach dem Kommunalwahlgesetz NW. In der Praxis hat sich die Bildung dieser Ausschüsse bewährt und so wurde verwaltungsseitig vorgeschlagen, die in der letzten Legislaturperiode gebildeten Ausschüsse auch für die Wahlperiode 2014 bis 2020 zu bilden. Hintergrund ist der, dass jedem Fachbereich auch ein Ausschuss “angegliedert” sein soll, um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden.

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig gefolgt, so wird es auch künftig neben den o. g. Pfilchtausschüssen die freiwilligen Ausschüsse Ausschuss für Bauen und Umwelt, Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Ausschuss für Senioren, Jugend und Soziales, Betriebsausschuss BIG/STAFOB und Betriebsausschuss Abwasserwerke Blomberg geben. Neben den stimmberechtigten Ausschussmitgliedern wird auch künftig die Anzahl der sachkundigen Bürger ausgeschöpft werden, diese darf nicht über der Zahl der Ratsmitglieder im jeweiligen Ausschuss liegen. Die hohe Zahl der sachkundigen Bürger liegt darin begründet, dass möglichst Viele in Entscheidungsfindungs-Prozesse eingebunden werden sollen.

Da sich die Fraktionen im Vorfeld nicht auf die Besetzung der Ämter der Vorsitzenden verständigen konnten, wurden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3, usw. ergeben. Fraktionen können sich zusammenschließen und das taten sie dann auch. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet übrigens das Los.

Günther Borchard (SPD) erklärte, dass eine Zählgemeinschaft mit Bündnis 90/ Die Grünen geben soll, worauf Fridrich-Wilhelm Meier (CDU)eine Sitzungsunterbrechung beantragte. Nach kurzer Pause teilte Meier mit, dass nun auch die CDU und die FBvB ebenfalls eine Zählgemeinschaft gebildet hätten. Günter Simon äußerte: “Wir haben schweren Herzens zugestimmt. Es geht hier nicht um eine Koalition und meiner Meinung nach wird durch die Bildung von Zählgemeinschaften der Wählerwillen verschoben.”

Die Fraktionen benannten die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen mit folgendem Ergebnis: Die SPD übernimmt den Vorsitz bei den Ausschüssen “Bauen und Umwelt”, “Schule, Sport und Kultur”, “Betriebsausschuss Abwasserwerke Blomberg” und “Rechnungsprüfungsausschuss”. Die CDU führt den Vorsitz bei “Betriebsausschuss BIG/STAFOB”, “Ausschuss für Senioren, Jugend und Soziales” und dem “Wahlausschuss”.

Auf die Besetzung des jeweiligen Stellvertreters einigten sich die Parteine sehr schnell auf den von Günther Borchard unterbreiteten Vorschlag, dass diese Ämter einfach gespiegelt würden. Bedeutet: Da wo die SPD den Vorsitz stellt, stellt die CDU den Stellvertreter und umgekehrt. Wer nun in welchen Ausschüssen den Vorsitz ausüben wird und welche Ratsmitglieder in welchen Ausschüssen arbeiten werden steht noch nicht fest, dieser Tagesordnungspunkt wurde vorerst vertagt.


«« vorheriger Beitrag: Naturpark und Städtedreieck begeisterte TV Blomberg

nächster Beitrag: Nachruf: Wolfgang Bracht »»