Die Blomberger Bahnhofstraße wird auf Grund der anstehenden Arbeiten an der Außengestaltung des Dienstleistungszentrums des Kreises im Abschnitt Wassertwete bis Schiederstraße voraussichtlich bis zum 18.Mai bergauffahrend vorübergehend als Einbahnstraße ausgewiesen und damit in diesem Bereich für den talfahrenden Verkehr gesperrt. Die Umleitung des talfahrenden Verkehrs erfolgt über die Diekmannstraße, den Lehmbrink und die Schiederstraße. Das Einbiegen aus der Hausmannstraße und der Mühlenbreite auf die Bahnhofstraße ist bedingt durch die Einbahnstraßenregelung nur noch nach rechts möglich. Im Bereich der Einbahnstraße herrscht beidseitig absolutes Halteverbot.
Bahnhofstraße wird im unteren Bereich vorübergehend zur Einbahnstraße
März 12, 2015
Ordnung