LeserbriefReligions- und Glaubensfragen, sind nicht Angelegenheiten des Staates, so sagt es die Verfassung, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Drum ist es nicht verfassungskonform, wenn Politiker quasi ex kathedra bestimmen wollen, dass irgendeine Religion, eine Glaubensgemeinschaft zu Deutschland gehöre. DAS steht der Politik nicht zu.

Es steht einem Politiker allenfalls zu festzustellen, dass zu Deutschland alle Menschen gehören können/sollen/dürfen, die sich unter Anerkennung der Verfassung und Beachtung der gegebenen Gesetze und der rechtsstaatliche Ordnung in diesem Land längerfristig oder auf Dauer aufhalten wollen.

DAS ist die Generalklausel des Zusammenlebens in diesem Staate.
Menschen, die unter Berufung auf die freie Religionsausübung darauf zielen, die bestehende Rechtsordnung durch Glaubenssätze zu ersetzen, die unserer Verfassung zuwider laufen, können und dürfen auf Dauer nicht zu dieser Gesellschaft gehören. Religionsgemeinschaften, deren verschriftlichte und nachlesbaren Regeln die Gläubigen aufrufen, Andersgläubige oder Garnichtsgläubige mit Mord, Körperverletzung, Vertreibung, Schutzgelderpressung und anderen Nachteilen im Inland wie im Ausland zu bedrängen, können, weil nicht verfassungsgemäß, zwangsläufig nicht zu diesem Land gehören oder fallen der Strafverfolgung anheim.

So werden ja selbst Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen der Schulpflicht entziehen, polizeilich und juristisch bedrängt. Aufrufe zu Gewalttaten, zum Verfasssungsbruch dürften da nicht anders behandelt werden.

Alle Menschen, die in diesem Lande leben oder leben wollen, mögen für sich entscheiden, wo sie stehen, ob sie solchen Glaubensbotschaften folgen wollen, womit sie zwangsläufig nicht zu diesem Land gehören können, oder ob sie solche Glaubensaufträge ablehnen, sich davon distanzieren und sich stattdessen ausschließlich für unsere gemeinsame Verfassung, die gemeinsame rechtsstaatliche Ordnung entscheiden. Dann herzlich willkommen.

Walter Beumer
32825 Blomberg
Residenzstraße 61


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