Im Finanzsektor bringt das nächste Jahr nur wenig Neues. Bemerkenswert ist für alle, die mit einer Lebensversicherung, mit Riester- und Rürup-Policen oder auch mit einer Direktversicherung liebäugeln, dass der garantierte Zins erneut reduziert wird: auf nur noch 1,25 Prozent. Und bei Privatbanken sind Spareinlagen schlechter geschützt. Davon unberührt bleibt jedoch die gesetzliche Einlagensicherung innerhalb der EU.
- Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt
- Spareinlagen: Weniger Schutz bei Privatbanken
Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt
Der gesetzliche Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebensversicherungen sinkt zum 1. Januar 2015 von 1,75 auf 1,25 Prozent. Dies gilt für alle Kapitallebens- und private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Ausgenommen von der Regelung sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, soweit keine der Höhe nach garantierte Leistung vertraglich vereinbart ist.
Für laufende Verträge gilt die Absenkung nicht. Die Höhe des Garantiezinses legt das Bundesfinanzministerium fest.
Der Garantiezins ist der Zins, den die Gesellschaften ihren Kunden höchstens als Rendite zusichern dürfen. Er bezieht sich nur auf den Sparanteil des Beitrags – also Einzahlung abzüglich Todesfallschutz, Abschluss- und jährliche Verwaltungskosten.
Spareinlagen: Weniger Schutz bei Privatbanken
Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind in der EU bei Insolvenz einer Bank oder Sparkasse 100.000 Euro je Kunde und Institut geschützt. Erst danach greift die Einlagensicherung der privaten Banken, ein freiwilliges System der Institute.
Ab 1. Januar wird bei diesem die jetzige Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts auf 20 Prozent abgesenkt. Trotz dieser Reduzierung sind dann selbst bei kleinen Banken pro Kunde noch eine Million Euro abgesichert. Daher muss die Änderung niemand beunruhigen.
Der Einlagensicherungsfonds schützt Sicht- und Termineinlagen der 173 privaten Mitgliedsbanken. Bei Pleiten sind sämtliche Guthaben auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten sowie Sparbriefe geschützt.
Kunden von Sparkassen, von Volks- und Raiffeisenbanken und von öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen, weil diese Institute eigene Sicherungssysteme bei Bankenpleiten haben.
Aktien, Fonds, Anleihen und auch Zertifikate fallen nicht unter die Einlagensicherung. Über sein Wertpapierdepot kann jeder Kunde auch bei einer Bankenpleite weiter frei verfügen und die Papiere auf andere Institute übertragen.
Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW
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