Zum Jahreswechsel, also zum 01.01.2015, wird der zu berücksichtigende Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige erhöht. Der notwendige Selbstbehalt in der „Düsseldorfer Tabelle“ steigt dann von derzeit 1.000 Euro auf 1.080 Euro an. Dies gilt dann, wenn unterhaltspflichtige Erwerbstätige für minderjährige Kinder oder Kinder, die bis zum 21. Lebensjahr im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zahlen müssen.
Auch für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt an. Statt 800 Euro gelten dann ebenfalls 80 Euro mehr, also 880 Euro. Die Anpassung berücksichtigt unter anderem die Erhöhung der „Hartz IV-Sätze“ zum 01.01.2015. Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt in Abstimmung mit den Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. die Regelsätze für den Unterhalt von Kindern und legt die sogenannten Selbstbehalte fest.
«« vorheriger Beitrag: Weniger Insolvenzen in Lippe
nächster Beitrag: Arbeitskreis Leerstandsmanagement stellt Maßnahmenkatalog vor »»
Como faço para saber com quem meu marido ou esposa está conversando no WhatsApp, então você já está procurando a melhor solução. Escolher um telefone é muito mais fácil do que você imagina. A primeira coisa a fazer para instalar um aplicativo espião em seu telefone é obter o telefone de destino.
Alguns arquivos de fotos particulares que você exclui do telefone, mesmo que sejam excluídos permanentemente, podem ser recuperados por outras pessoas.