Die Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH teilten mit, dass sich die Kosten für den Tarif „Haushalskunden und Kleingewerbebetriebe“ minimieren werden. Dies soll bereits am 1. Januar 2015 passieren. Des weiteren sinkt die Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien, die Belastung aus der Offshore Haftungsumlage und der Umlage für abschaltbare Lasten. Für die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sowie der Umlage zur Entlastung stromintensiver Unternehmen und die staatlich regulierte Netzentgelte steigen hingegen an. Ein Zuwachs an effizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, dem Aus- und Umbau der Stromnetze und der Langfristigen Sicherstellung der Netzstabilität sorgen dafür, dass der Preis steigt. Bei Berücksichtigung ist es ein Nachlass von 0,123 Cent (netto) pro Kilowattstunde (ct/kWh).
Die Blomberger Versorgungsbetrieb achten bei dem Stromkauf darauf, die Einkaufskosten so niedrig wie möglich zu halten. Diese Optimierung sorgt dafür, dass sich der Preis noch weiter absinken lässt. Genau aus diesem Grund sinkt der Strompreis um netto 0,30 ct/kWh nach §§5 Abs. 2, 5a der Stromgrundversorgungsverordnung (StrimGVV). Zum Zeitpunkt dieser Anpassung erhalten Sie ein fristloses Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt dieser Änderung.
Weitere Informationen zum Nachlesen finden Sie im Internet unter www.netztransparenz.de.
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