Vor dem Amtsgericht Blomberg kam heute der Fall der Eheleute Sabine und Andreas C. Zur Verhandlung. Als Hauptbuchhalterin der Firma Phoenix Contact in Blomberg soll Sabine C. Finanzunterlagen kopiert und mit nach Hause genommen haben. Ihr Mann wollte später in einem Telefongespräch mit dem Personalleiter eine höhere Abfindung aushandeln.
Nachdem die Anklageschrift verlesen worden ist, wollten sich beide nicht persönlich zur Sache äußern. Durch ihre Anwälte gaben allerdings beide eine Erklärung ab in der sie die Anschuldigungen grundsätzlich zugaben.
Den weiteren Ausführungen war zu entnehmen, dass die Angeklagte die Unterlagen zu ihrer Sicherheit kopiert hat und nicht um bei ihrem Arbeitgeber ein höhere Abfindung auszuhandeln. Die Unterlagen sollten bei einem Notar deponiert werden und im Falle eines nicht nachvollziehbaren Unfalls an die Staatsanwaltschaft und die Finanzbehörde weitergereicht werden. Diese als Vorsichtsmaßnahme gedachte Aktion sollte sie absichern, da noch ein rechtliches Verfahren im Raum stand.
Mittlerweile sind die Unterlagen vom Staatsanwalt geprüft worden, es wurde festgestellt, das diese Unterlagen nicht für eine strafrechtliche Verfolgung gegen die Firma Phoenix Contact zu verwenden sind.
Ohne Wissen seiner Frau rief der Ehemann Andreas C. Beim Personalbüro der Firma an und führte mit dem Leiter Klaus L. Ein sehr emotionales Gespräch. Im Laufe des Gesprächs wurden auch die Unterlagen wieder zum Thema gemacht. C. Versuchte die Unterlagen als Druckmittel zu verwenden, um eine höhere Abfindung für seine Frau auszuhandeln. Aufgrund dieses Telefonats wurde Frau C. Fristlos gekündigt und ein Strafverfahren gegen beide angestrengt.
Hintergrund ist, dass es einen, zwischen der Firma Phoenix Contact und Frau C., geschlossenen Aufhebungsvertrag gibt der ihr Ausscheiden aus der Firma zum 30.9.14 mit einer Abfindung von 97.000,- € regelt. Herr C. Versuchte nun diese Summe auf 200.000,- € hochzuhandeln.
Schließlich stellte der Richter eine Einstellung des Verfahrens nach §153-153a der StPO zur Diskussion. Staatsanwältin und Angeklagte einigten sich auf dieses Verfahren. Somit werden die Verfahren gegen Andreas und Sabine C. eingestellt. Andreas C. Muss einen Betrag von 3.000,- € an drei verschiedene gemeinnützige Einrichtungen bezahlen. Sabine C. Erhielt keine weiteren Auflagen.
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