VerbraucherzentralePräsente per Post aus Ländern außerhalb der EU können zur Zoll-Falle werden. Manche Beschenkte erhalten unerwartet eine deftige Rechnung – nach Monaten.

Der Onkel aus Amerika war spendabel. Per Paket ließ er seiner Nichte in Köln eine Kette im Wert von 90 Euro zukommen. Doch die Freude trübte Monate später eine Rechnung. Der Paketdienst FedEx forderte plötzlich knapp 16 Euro Zoll nach, dazu 12,25 Euro Bearbeitungsgebühr. Ein Ärgernis, das immer wieder passiert.

Hintergrund: Das deutsche Zollrecht unterscheidet bei Geschenken drei Kategorien. Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro sind grundsätzlich zollfrei. Bei Waren im Wert über 45 bis 700 Euro beträgt der Zoll regelmäßig 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Ist das Präsent noch teurer, rechnet der Zoll je nach Warenart gesondert aus, was zu zahlen ist.

Kurios nur: Paketdienste wie FedEx legen oftmals die Zollkosten an der Grenze zunächst aus. Später verlangen sie das Geld nicht vom Auftraggeber, sondern vom Empfänger zurück. Darüber hinaus erlauben sich Unternehmen, für die Abwicklung eine Gebühr zu erheben. So heißt es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die z.B. beim Versand aus Deutschland greifen: „FedEx behält sich das Recht vor, Extrakosten für die Zollabwicklung oder für Dienstleistungen neben der Zollabwicklung der Sendungen anzusetzen.“

Beschenkte können die Annahme eines Paketes aus Übersee natürlich ablehnen, um sich nicht später mit dem Paketdienstleister auseinandersetzen zu müssen.

Problem jedoch: In der Praxis informiert der Bote an der Tür nicht immer über die später berechneten Kosten. Das geben Anbieter zu – zumindest indirekt. Bei „Auslandssendungen“, erklärte beispielsweise eine Service-Mitarbeiterin von FedEx, sei es schließlich „allgemein bekannt“, dass Zoll und zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen könnten.

Paketdienste empfehlen da lapidar den mit Zoll- und Bearbeitungsgebühren Beschenkten, sich an den spendablen Absender zu wenden und von ihm das Geld zurückzuverlangen. Eine heikle, die Beziehung womöglich gefährdende Empfehlung.

Doch es geht auch anders. Im Kölner Ketten-Fall beschwerte die Nichte sich vehement bei FedEx über die Rechnung.

Schließlich wurde ihr die Gebühr erlassen – „aus Kulanz“. So lief es laut Berichten in Beschwerdeforen im Internet auch in vielen ähnlichen Fällen. Danach ließen Paketdienste selbst nach mehreren Mahnungen die Forderungen fallen.

Diesen und anderen Ärger rund ums Paket können Kunden via Internet auf der Beschwerdeplattform www.paket-aerger.de melden.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


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