Es geht einfach, es geht schnell und alles vom Sofa aus – der Kauf und Verkauf über das Internet boomt. Alles ist zu haben, von überall her und das Angebot scheint keine Grenzen zu haben, ohne rechtliche Pflichten ist er aber deswegen noch lange nicht. Deswegen fordert Annette Neuhaus vom Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Lippe: „Augen auf beim Internethandel!“
Eine Mahnung die für beide Parteien gilt – sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer. „Käufer sollten zum Beispiel auf das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten“, erklärt Neuhaus. Beruflich liegt ihr Hauptaugenmerk aber auf den Anbietern. „Viele Verkäufer sind sich der umfangreichen gesetzlichen Pflichten gar nicht bewusst und handeln leichtfertig mit Ware, für die sie nachher die Verantwortung übernehmen müssen“, so Neuhaus.
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises ist immer dann zuständig, wenn die Verkaufsfirma ihren Sitz in Lippe hat. Kontrolliert werden Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Spielwaren. Wer von Lippe aus über das Internet verkauft, ist zumeist nicht selbst Hersteller, sondern bezieht die Ware von anderen Herstellern oder Verkäufern, nicht selten auch aus Drittländern außerhalb der EU. „Die Verantwortung für die Qualität und Unbedenklichkeit dieser Ware trägt aber der deutsche Verkäufer, besonders wenn er zugleich Importeur ist“, betont Neuhaus. Bei Kosmetika, bedeutet dies, dass der Verkäufer, wenn er selbst importiert oder die Mittel unter seinem Namen verkaufen möchte, eine Sicherheitsbewertung in Auftrag geben muss, bei der unter anderem die Reinheit der Rohstoffe und deren Konzentration oder die Verwendung von Allergien auslösenden Duftstoffen geprüft und beurteilt wird.
„So ein Gutachten kann pro Mittel schnell mehrere hundert Euro kosten“, sagt Neuhaus. Das sei aber nicht der einzige Grund, warum viele Verkäufer diese Gutachten nicht vorweisen können. „Viele wissen einfach nicht, dass sie verpflichtet sind, diese in Auftrag zu geben. Das sind oft keine Fachleute, sondern Laien, die sich selbstständig gemacht haben“, so die Expertin vom Kreis.
Unwissenheit lag zum Beispiel auch bei einer Lipperin vor, die Babyschuhe aus China vertrieb. Eine Käuferin hat diese beim Kreis Lippe gemeldet, weil sie die gekauften Schuhe auf einer Warnliste der Europäischen Union gefunden hatte. Und tatsächlich konnte bei den vom Kreis entnommenen Proben eine gesundheitlich bedenkliche Chromverbindung festgestellt werden, die bei unsachgemäßem Gerben entsteht. „Die Anbieterin hatte sich im Vorfeld eigentlich viel Mühe gegeben, alles richtig zu machen, aber ihr fehlten die notwendigen Fachkenntnisse“, meint Neuhaus. Verantwortlich ist sie natürlich trotzdem.
Die Liste des europäischen Schnellwarnsystems für Verbraucherprodukte RAPEX wird veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/, zugänglich auch über die Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL (www.bvl.bund.de). Weitere Auskünfte erteilt der Kreis Lippe unter der Telefonnummer 05231/62-231.
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