VerbraucherzentraleGesetzlich Krankenversicherte haben bei erforderlicher Behandlung des Grauen Stars einen Anspruch auf Kassenleistung. Grauer Star – auch Katarakt genannt – ist eine der häufigsten Augenkrankheiten im Alter, bei der sich die Augenlinse immer mehr trübt. Die allmähliche Erblindung kann nicht mit Medikamenten, sondern nur durch einen operativen Eingriff gestoppt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die sogenannte Katarakt-OP, bei der die trübe Augenlinse entfernt und durch eine neue, künstliche Linse ersetzt wird. Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für erforderliche Vor- und Nachuntersuchungen. Im Online-IGeL-Ärger-Portal der Verbraucherzentrale NRW klagen Patienten jedoch immer wieder darüber, dass Augenärzte die Operation des Grauen Stars nur in Kombination mit kostenpflichtigen Voruntersuchungen durchführen wollen und bei einem „Nein“ der Patienten den notwendigen Eingriff verweigern. „Solche Angebote sind unseriös. Bei einer erforderlichen Katarakt-Operation können Patienten auf eine kostenlose Vor- und Nachbehandlung pochen. Kostenpflichtige Extras sind freiwillig und können allenfalls das gesetzliche Angebot ergänzen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Folgende Hinweise helfen Patienten, die Angebote von Augenärzten mit Grauem Star besser beurteilen zu können:

 

• Rechtslage bei kostenpflichtigen Extras in der Praxis: Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zur Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen. Wer als Augenarzt über eine Kassenzulassung verfügt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis anbieten. Verfügt ein Arzt zwar über eine Zulassung, aber nicht über die angemessene Apparatetechnik, muss er gesetzlich Krankenversicherte darauf hinweisen, dass sie die Kassenleistung auch bei einem anderen Augenarzt ohne Zuzahlung erhalten, wenn dieser über eine Zulassung und die erforderlichen Apparate für den Eingriff verfügt.

 

• Biometrie vom Auge: Um die passende Ersatz-Kunstlinse zu ermitteln, wird das Auge vor der chirurgischen Behandlung eines Grauen Stars genau vermessen. Diese Voruntersuchung zur OP wird in der Augenmedizin als Biometrie vom Auge bezeichnet. Hierzu gibt es aktuell in der Augenmedizin zwei Untersuchungsverfahren: die Biometrie mit Ultraschall sowie die optische Biometrie mit dem IOL-Master (Lasertechnik). Die Vermessung des Auges per Ultraschall zahlt die Kasse. Weil bei diesem Verfahren eine unangenehme Berührung der Augenlinse nicht ausgeschlossen ist, wird die Messung unter lokaler Betäubung durchgeführt. Berührungs- und betäubungsfrei erfolgt hingegen die optische Biometrie mittels Laserstrahl. Für die Anwendung dieser schonenden Methode müssen Patienten jedoch um 100 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

 

• Glaukom-Untersuchung: Falls vor der Augen-OP medizinisch erforderlich, übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die Glaukom-Untersuchung. Bezahlt werden die Untersuchung des Sehnervs, die Messung des Augeninnendrucks und die Untersuchung des Auges per Spaltlampenmikroskop. Verlangt ein Augenarzt hierfür 20 Euro oder mehr statt die Kassenleistung zu erbringen, sollten Patienten dies ablehnen.

 

• Hilfe bei ärztlicher Ablehnung von Kassenleistungen: Falls Ärzte Kassenleistungen bei Behandlung des Grauen Stars verweigern, kann die zuständige Krankenkasse helfen, den nächstgelegenen Augenarzt zu finden, der über die erforderlichen Apparate für eine Biometrie per Ultraschall verfügt und die notwendige Leistung erbringt. Darüber hinaus können Patienten die Ablehnung von Ärzten auch der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung in ihrem jeweiligen Bundesland melden. Die zuständige Berufsaufsicht geht disziplinarisch gegen Ärzte vor, die gegen die geltenden Regeln verstoßen.

 

Patienten-Ärger über dürftige Beratung von Augenärzten werden auch vom Beschwerdeforum www.igel-ärger.de der Verbraucherzentrale NRW schriftlich entgegengenommen.

Pressemeldung Verbraucherzentrale NRW


«« vorheriger Beitrag: „Smart Food Technology OWL“ wird Wirklichkeit

nächster Beitrag: Schützenvereine messen sich im Vergleichsschießen »»