Logo-LandwirtschaftskammerAuch in diesem Jahr werden wieder vielerorts zahlreiche Osterfeuer entfacht. Oftmals wird das Holz hierfür schon im Herbst zusammengetragen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass solche Haufen von Holz und Strauchgut zahlreichen Tierarten, wie Vögeln und Kleinsäugern, eine willkommene Deckung, Behausung und Nistmöglichkeit bieten. Einige Vogelarten ziehen hier ihre Jungen groß, die nachtaktiven Igel verbringen dort ihre Tagruhe oder befinden sich noch in ihrem Winterschlaf. Alle diese Tiere werden durch das Abbrennen des Osterfeuers gefährdet.

 

Um die Gefahr für Tiere zu vermeiden, rät die Landwirtschaftskammer, das Brenngut entweder erst vor dem Anzünden zu sammeln oder Osterfeuerhaufen vollständig umzuschichten, damit die Tiere rechtzeitig fliehen können. Auf diese Art und Weise werden Vögel und Kleinsäuger geschützt.

 

Nur pflanzliche Rückstände dürfen verbrannt werden. Osterfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden und Haus- und Sperrmüll hat aus Gründen des Immissionsschutzes in einem Osterfeuer nichts zu suchen. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Pressemeldung Landwirtschaftskammer NRW


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