Im Jahre 2016 sind in Lippe die beiden wichtigsten Kommunalsteuern erneut gestiegen. Ihren Hebesatz für die Gewerbesteuer haben fünf Kommunen erhöht. Gleich acht Städte und Gemeinden hoben den Hebesatz für die Grundsteuer B an. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold. Extertal fordert vom Gewinn seiner Gewerbetreibenden den höchsten Anteil für die Gemeindekasse. Mit einem Hebesatz von 485 bleibt Extertal der deutliche Spitzenreiter bei der Gewerbesteuer. Die niedrigsten Sätze weisen Augustdorf (417) sowie Horn-Bad Meinberg, Lage und Schieder-Schwalenberg (je 418) aus. Für bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude fallen in Bad Salzuflen die mit Abstand höchsten Abgaben an. Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in der Salzestadt 620. Am wenigsten zahlt man in Augustdorf und in Lage (je 429).
Durch die Erhöhung der Steuern in den Kommunen erfolgt eine erneute Belastung der Gewerbebetriebe. Dieser Trend wird von der IHK Lippe sehr kritisch beobachtet, da mittelfristig negative Auswirkungen auf den Industriestandort Lippe zu erwarten sind –Gewerbetreibende z.B. könnten ihre Investitionstätigkeiten verlagern. Aus diesem Grund appelliert die IHK Lippe, bei hohen Haushaltsdefiziten nicht reflexartig an der Steuerschraube zu drehen und sich viel mehr an positiven Beispielen wie Herford zu orientieren. Hier soll die Wirtschaft durch eine Senkung des Steuerhebesatzes um fünf Prozentpunkte entlastet werden. Mit dieser langfristigen Sichtweise wird auf die Situation der Betriebe Rücksicht genommen. Zudem werden sowohl Neuansiedlungen gefördert, als auch der Altbestand gepflegt. Es gilt ein gutes Signal zu setzen.
Augustdorf ist in Lippe die einzige Gemeinde, die sowohl bei der Gewerbesteuer wie auch der Grundsteuer B die fiktiven Hebesätze des Gemeindefinanzierungsgesetzes nicht überschreitet. Mit den fiktiven Hebesätzen legt das Land NRW einheitliche, vom individuellen Hebesatz einer Kommune unabhängige, Berechnungsgrößen zur Ermittlung der jeweiligen Schlüsselzuweisungen fest. Dadurch müssen auch Kommunen mit höheren als den fiktiven Hebesätzen keine geringeren Zuweisungen in Kauf nehmen.
Pressemeldung IHK Lippe Detmold
«« vorheriger Beitrag: „Macht – Liebe – Tod. Zum Teufel mit der Liebe“ Theaterprojekt
nächster Beitrag: Pressemeldung: Massensterben der Friedhöfe. »»