Lippische-RoseLebensunterhalt und Wohngeld. Zum 1. Januar 2016 treten zwei gesetzliche Änderungen in Kraft, welche die Kunden der bundesweiten Jobcenter betreffen. Zum einen erhöhen sich die sogenannten Regelleistungen. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten ab Januar 404 Euro im Monat, dies entspricht einer Erhöhung um fünf Euro. Erwachsende Eheleute oder Lebenspartner bekommen nun vier Euro mehr und beziehen 364 Euro.

 

Die Regelleistungen decken den Bedarf für den Lebensunterhalt ab wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Strom, nicht jedoch Miet- und Heizungskosten, die extra bezahlt werden. Die Berechnung der Regelleistungen wurden durch das Bundeskabinett beschlossen und werden jährlich den Preis- und Nettolohnentwicklung angepasst.

 

Die zweite gesetzliche Änderung betrifft in erster Linie die Empfänger von Kinderwohngeld, das von den Städten und Gemeinden ausgezahlt wird. Dieses Wohngeld wird zum 1. Januar erhöht. Da im Einzelfall Familien, die Leistungen des Jobcenters beziehen, zusätzlich Kinderwohngeld erhalten, weist das Jobcenter darauf hin, dass diese Erhöhung dem Jobcenter mitgeteilt werden muss. Geschieht dies nicht rechtzeitig, muss das zu viel gezahlte Geld später zurückgezahlt werden.


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