Rat-Stadt-BlombergIn der letzten Ratssitzung des Jahres, hatte die Ratsmitglieder über die Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Blomberg mit Anlagen einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 – 2019 und des Stellenplanes 2016 abschließend zu beraten. In der Reihenfolge der Sitzverteilung halten die Fraktionsvorsitzenden in jedem Jahr ihre Reden zum Haushaltsplan. Mit Kritik an anderen Fraktionen wir hier trotz vorweihnachtlicher Stimmung nicht gegeizt.

 

Wen lediglich das Resultat interessiert, für den hat die Redaktion den Beschlussvorschlag an dieser Stelle zusammengetragen, der im Ergebnis mit 17 zu 10 Stimmen verabschiedet wurde (Stellenplan einstimmig). Interessierte finden in einem weiteren Bericht die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden und die anschließend erfolgte Aussprache.

 

1. Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2016

 

Haushaltssatzung der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg am 21.12.2015 folgende Haushaltssatzung mit Anlagen einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2017 – 2019 beschlossen:

 

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehende Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 36.322.637 Euro
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 40.765.479 Euro

 

im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 33.910.600 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 38.516.398 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.430.900 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.208.000 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen der Finanzierungstätigkeit auf 124.000 Euro

 

festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 0 Euro und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 4.442.842 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 495 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 435 v. H.
§ 7
Entfällt

 

 

§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als 50.000,00 Euro betragen. Diese Grenze gilt nicht für auf gesetzlicher Grundlage beruhende Mehraufwendungen/-auszahlungen, die aus erzielten Mehrerträgen/-einzahlungen resultieren sowie für Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 15.000,00 Euro überschreiten. Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.
§ 9
Zur flexiblen Haushaltsführung werden die Erträge und Aufwendungen innerhalb der einzelnen Fachbereiche gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO mit Ausnahme

 

• der Personal- und Versorgungsaufwendungen,
• der Abrechnungskonten mit dem Eigenbetrieb Blomberger Immobilien- und Grundstücksverwaltung,
• des Produkts Baubetriebshof,
• der bilanziellen Abschreibungen und der inneren Verrechnungen

 

jeweils zu einem Budget verbunden. In dem Budget sind die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendungen für die Haushaltsausführung verbindlich. Dies gilt entsprechend für Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen.

 

 

2. Stellenplan der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2016

 

Der Stellenplan der Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2016 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 


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