Leserbriefdie Meinungsfreiheit, kann man z. B. dazu nutzen, in Fußgängerzonen das Grundgesetz kostenlos zu verteilen. Doch wer tut DAS denn schon? Obwohl man dieses Büchlein gratis bei der Zentrale für politische Bildung, auch mehrfach, bestellen kann. NUR verkaufen darf man es dann nicht, nur verschenken. Wie den Koran. Den darf man auch in Fußgängerzonen verschenken, oder die Bibel, wenn denn wer möchte, auch.

 

DAS ist sogar von einer weiteren Freiheit, der Religionsfreiheit, so gedurft, wenn es denn ohne Belästigung etc. vor sich geht. Und nicht jeder, der solche Glaubenstraktate verteilt, ist drum schon ein Fundamentalist oder Terrorist oder Salafist.

 

Und wer mit anderen Menschen über Glaubensdinge, über Gott und/oder die Welt spricht oder gar, auf Gegenseitigkeit, diskutiert, der ist nicht schlechthin Hassprediger. Und wer Glaubensschwestern oder -brüdern, seien sie Aramäer oder Kopten oder Sunniten oder Schiieten, nebst anderen tätigen Hilfen, sowas (Grundgesetz oder Koran oder Bibel, am Besten gleich im Dreierpack, umwickelt mit der Ringparabel, wegen multikultureller Ausgewogenheit) in Asylunterkünfte mitbringt, hat nicht gleich auch den Sprengstoffgürtel in der Aktentasche, zum Verteilen. Oder die Weihwasserspritze, was für manche ja fast noch schlimmer wäre.

 

Da darf man also ruhig etwas gelassener mit umgehen, denn, so sagte uns ja Frau Merkel, (auch) der Islam gehört zu Deutschland. Ob man das nun persönlich gut heißt oder nicht. Aber diese Gesellschaft scheint ja in Bezug auf Gott, die Schöpfung und die Welt etwas dünnhäutig zu sein. Oder ganz im Gegenteil????

 

Walter Beumer
32825 Blomberg
Residenzstraße 61


«« vorheriger Beitrag: Unterstützung für Bezirksligisten

nächster Beitrag: Musikalischer Nachwuchs präsentierte sich. »»