Kämmerer Rolf Stodieck erläuterte im Rahmen der gestrigen Ratssitzung den Haushaltsplan der Stadt und um es vorweg zu nehmen: Ja, es geht – NOCH. Aber: Ohne erhebliche Einnahmenverbesserung wohl nicht mehr lange.
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 konnte im Ertrag und Aufwand nicht ausgeglichen werden. Der Ergebnisplan weist insgesamt Aufwendungen in Höhe von 40.349.479 € und Erträge in Höhe von 34.995.037 € aus. Im Saldo ergibt sich somit ein negatives Ergebnis in Höhe von 5.354.442 €. Dies entspricht einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Planes von 11,5 %. Da auch die Finanzplanungsjahre für die Jahre 2017 bis 2019 jeweils eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von mehr als 5 % erfordern, ist der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2016 in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig. Unter Beachtung dieser negativen Vorgaben bedarf es begleitender Maßnahmen, damit auch für das Jahr 2016 ein genehmigungsfähiger Plan vorgelegt werden kann.
Ohne die vollständige Umsetzung der Konsolidierungsvorschläge, die von Rolf Stodieck und seinem Team erarbeitet und vorgestellt wurden, wird die Stadt Blomberg für das Haushaltsjahr 2016 ff. an der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht vorbeikommen. Neben einer Vielzahl an Ausgabereduzierungen in den Vorjahren wurde im Jahr 2015 durch die Erhöhung der Realsteuern erstmals wieder ein Schritt zur Verbesserung der Einnahmesituation vorgenommen. Die geplante Einführung einer Eigenkapitalverzinsung bei den Abwasserwerken Blomberg und ihre vollständigen Abführung an die Stadt ab dem Jahr 2016 ist ein weiterer Baustein in diese Richtung.
Allerdings ist dies allein für die Vorlage eines genehmigungspflichtigen Haushaltsplanes noch nicht ausreichend. Nur mit Ausgabeeinsparungen allein, kann der Haushaltsplan künftig nicht mehr ausgeglichen werden. Weitere deutliche Verbesserungen auf der Einnahmenseite sind unerlässlich.
Das die Stadt Blomberg mit diesen Problemen nicht allein dasteht, zeigt eine Veröffentlichung des Bundes der Steuerzahler. Demnach haben in NRW im Jahr 2015 bereits sechs Städte in NRW einen Hebesatz für die Grundsteuer B von über 800 % beschlossen. Weitere liegen nur geringfügig darunter. Wie bereits mehrfach ausgeführt, weist die mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2017 ein jährliches Defizit und die Notwendigkeit von Rücklagenentnahmen aus. Nach § 75 (2) GO NRW gilt ein Haushaltsplan nämlich nur dann als ausgeglichen, wenn ein Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichsrücklage weist aber keinen Bestand mehr aus. Das Jahresdefizit ist somit in vollem Umfang der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.
Bei Einführung des NKF verfügte die Stadt Blomberg noch über ein Eigenkapital in Höhe von 83,9 Millionen Euro, derzeit noch in Höhe von 48,3 Millionen Euro, somit nur noch ca. 58 % der ursprünglichen Summe. Vermutlich werden nun wieder Stimmen laut, die ein Haushaltssicherungskonzept fordern werden, doch nach Auffassung vom Kämmerer würde dies keinesfalls eine Lösung der Finanzprobleme darstellen. Er erklärte in der gestrigen Sitzung: „Alle erforderlichen Maßnahmen, von Ausgabeeinsparungen bis Einnahmeerhöhungen, die jetzt die Politik noch freiwillig umsetzen kann, würden in einem HSK in gleichem Umfang vollzogen werden müssen, allerdings dann unter Aufsicht und Kontrolle der Kommunalaufsicht. Die wenigen verbleibenden Freiräume bei der Haushaltsplangestaltung wären dann aber nicht mehr vorhanden.“
Ein zentraler Grund für die schlechte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden ist nach wie vor die Übertragung von Aufgaben von Bund und Land ohne eine auskömmliche Gegenfinanzierung.
Als ein Beispiel seien hier die vielfältigen Sozialleistungen genannt, bei denen die Städte erhebliche Mehraufwendungen aus dem eigenen Etat finanzieren müssen. Einen Teil dieser Kosten wird der Stadt Blomberg zusätzlich auch über die Kreisumlage aufbringen müssen, ohne hier Einfluss nehmen zu können. Sofern hier keine deutlichen Entlastungen für die Städte eintreten sollten, wird sich auch die finanzielle Lage vor Ort nicht wirklich entspannen. Es besteht die Gefahr, dass ein Grundgedanke des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF), nämlich der generationsgerechte Ressourcenverbrauch, aus den Augen verloren wird. Hiermit ist gemeint, dass die heutige Generation auch für „ihre“ Schulden aufkommt und diese nicht an die nächste Generation weitergibt.
Eine besondere Bedeutung auf der Ertragsseite im Haushalt der Stadt Blomberg hat immer schon die Gewerbesteuer gehabt. Wegen der starken jährlichen Schwankungen dieser Einnahmeart ist die Ermittlung der Ansätze im Haushaltsplan 2016 sowie in der Finanzplanung mit sehr großen Unsicherheiten verbunden. Eine auch nur halbwegs gesicherte Ermittlung der Einnahmen ist kaum möglich. Seit dem Jahr 2012 schließt der Haushalt der Stadt, insbesondere wegen der Gewerbesteuerschwankungen, jeweils defizitär ab. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das für 2012 mit -10.111.653 €, 2013 mit -8.470.482 €, 2014 mit (voraussichtlich) -7.020.746 €.
Aufstockung der Kassenkredite auf rund 20 Millionen Euro noch vermeidbar?
Einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf auch die Entwicklung des Finanzplanes. Er gibt durch die zusammenfassende Darstellung aller geplanten Einzahlungen und Auszahlungen einen wichtigen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage der Stadt (Liquiditätsfluss) und wird in Zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Er schließt unter Berücksichtigung aller Ein- und Auszahlungen (einschl. Investitionen) mit einem Defizit von 5.280.798 € ab und wird das jährliche Kassendefizit (Kassenkredit) der Stadt von derzeit 15.000.000 € kontinuierlich erhöhen. Wenn die Einnahmenseite nicht nennenswert gesteigert werden kann, so werden die Kassenkredite also in gleicher Höhe aufgestockt werden müssen und lägen dann bei rund 20 Millionen Euro.
Eine weitere Erschwernis für einen ausgeglichenen Haushalt ist sicherlich auch im Stärkungspaktgesetz zu finden. Hier soll im Wesentlichen von abundanten (= „reichen“) Kommunen eine gesonderte Umlage (Solidarumlage) erbracht werden, um besonders finanzschwache Kommunen zu stützen. Insgesamt ca. 80 Kommunen in NRW sollen hierfür im Jahr 2016 entsprechende Mittel aufbringen. Auf Grund der Steuerentwicklung wird die Stadt Blomberg im Jahr 2016 mit einem Betrag in Höhe von ca. 327.000 € herangezogen. Ein rechnerischer Reichtum der Stadt Blomberg im Vergleich zu anderen Kommunen.
„Im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft ergeht abschließend die Empfehlung, die eingeschlagene Konsolidierung des Haushaltsplanes uneingeschränkt fortzusetzen. Neben der Aufwandsseite ist nunmehr verstärkt auch die Einnahmeseite einer Überprüfung zu unterziehen. Ziel muss ein ausgeglichener Haushalt sein, um die kommunale Handlungsfähigkeit auf Dauer zu erhalten. Dieser schwierigen Aufgabe müssen sich Politik und Verwaltung verstärkt stellen, auch wenn das Erreichen dieses Ziels nicht einfach sein wird“, so Stadtkämmerer Rolf Stodieck abschließend.
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