Lippe SeviceMit Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes erreichten die untere Jagdbehörde des Kreises Lippe viele verschiedene Detailfragen sowohl aus der Jägerschaft wie auch von interessierten Bürgern. Unsicherheit herrschte beispielsweise darüber, wie mit dem Verbot der sogenannten Baujagd auf Fuchs oder Dachs umzugehen sei. Bei dieser Jagdform werden gezielt Jagdhunde in den Tierbau geschickt, um sie an die Oberfläche zu treiben. Fragen gingen auch dazu ein, wie die unverzügliche Kontrolle von Lebendfallen während der Nachtzeit zu handhaben sei. Antworten gibt nun eine Broschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter anderem finden sich darin Richtlinien zum Einsatz von Jagdgebrauchshunden sowie Informationen dazu, wer zur Abnahme des Schießnachweises berechtigt ist.

 

Die Broschüre ist ab sofort kostenlos im BürgerService des Kreises Lippe, den Außenstellen der Kreisverwaltung sowie im Infomobil erhältlich.

 

Weitere Auskünfte erteilt auch die untere Jagdbehörde unter den Telefonnummern 05231/62-376 und 05231/62-371.

Pressemeldung Kreis Lippe


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