Winterdienst-Blomberg-VoicesDer Winterdienst wird ab der kommenden Saison in noch festzulegenden Teilbereichen wieder durch den Baubetriebshof (BBH) durchgeführt werden, die übrigen Bereiche sollen weiterhin durch Privatunternehmen erledigt werden. Die Mindestlaufzeit abzuschließender Winterdienstverträge mit externen Dienstleistern soll dabei möglichst mindestens drei Jahre betragen. Dafür sprachen sich in der gestrigen Sitzung bei einer Enthaltung die Mitglieder des Ausschuss für Bauen und Umwelt aus.

 

In der ausführlichen Sachdarstellung, hinterlegt im öffentlichen Ratsinformationssystem der Stadt Blomberg, heißt es dazu wie folgt:

 

Im Zuge der stetig anwachsenden Überstunden bei den Mitarbeitern des Baubetriebshofes und einer damit einhergehenden Verzögerung von zu erledigenden Aufgaben wurde ab der Saison 2013/2014 probeweise der Winterdienst komplett durch private Dritte durchgeführt, Blomberg Voices berichtete ausführlich. Da die letzten beiden Winter jedoch sehr mild ausfielen und somit nur wenige Winterdiensteinsätze erforderten, konnten kaum Aussagen über die Qualität der Arbeiten, die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der eingesetzten Unternehmer bzw. auch der anfallenden Kosten abgeleitet werden.

 

Auffallend war jedoch, dass die Anzahl der Streueinsätze von Anbieter zu Anbieter sehr stark variierte. Im Durchschnitt wurden in der ersten Saison 15 Einsätze gefahren, davon waren 13 Einsätze reine Streueinsätze, bei den beiden übrigen wurde sowohl gestreut als auch geräumt. Auch die Saison 2014/2015 war ebenfalls relativ mild und somit in Bezug auf die Fragen zum Winterdienst wenig aussagekräftig. Im Durchschnitt wurden rd. 21 Einsätze getätigt, davon waren wiederrum 13 reine Streueinsätze. Auch hier variieren die Einsatzzahlen unter den einzelnen Beauftragten sehr stark. Zumindest konnte bei den wenigen Schneetagen eine stichprobenhafte Qualitätskontrolle durchgeführt werden.

 

Die Einsatzkosten für die jeweiligen Winterdienstleistungen lassen sich wegen der individuellen Eigenheiten dieser Leistungen lediglich tendenziell miteinander vergleichen: aufgrund der verschiedenen Witterungsbedingungen – kein Winter gleicht dem anderen, insbesondere die beiden letzten Winter, in denen ausschließlich Privatunternehmen tätig waren, fielen zu Vergleichszwecken als sehr mild eher aus – konnte keine echte Vergleichbarkeit der Qualität der Leistungen als aber auch deren Kosten hergestellt werden.

 

Kostet der Einsatztag der Privatunternehmer für die betrachteten beiden sehr milden letzten Winter im Durchschnitt überschläglich rd. € 2.900,– bis € 3.000,–/d so schlägt der Einheitspreis für die Tagesleistung des Baubetriebshofes mit überschläglich rd. € 3.200,– /d zu Buche. An dieser Stelle sei aber nochmals darauf verwiesen, dass diese Zahlen wegen der Eigenart der Leistungen und der sehr stark schwankenden Witterungseinflüsse lediglich bedingt vergleichbar sind. Qualitativ lässt sich feststellen, dass die Leistung der Dritten im Großen und Ganzen mit der des BBH zu vergleichen ist. Tendenziell waren die Leistungen des BBH besser. Ausschlaggebend dafür dürfte die höhere Routine, die weitaus bessere Ortskenntnis, als auch eine zentrale Einsatzleitung sein.

 

Die Kommunikation mit den Anbietern war in Teilen etwas umständlich und bedingte einen gewissen Zeitverzug, war jedoch in Gänze zufriedenstellend. Für eine teilweise Rückführung der Aufgabenerledigung sprechen die Möglichkeit einer zentralen Einsatzleitung und eine noch höhere Auslastung der eigenen Geräte, ohne dabei das gesamte Personal des BBH für den Winterdienst einplanen zu müssen. Insbesondere wird damit jedoch eine Verkürzung der Gesamteinsatzzeiten erreicht werden können.

 

Gerade in den morgendlichen Stunden gibt es wiederholt Probleme, den Winterdienst flächendeckend fristgerecht (bis spätestens 07.00 Uhr) zu erledigen, weder die eigene Leistung durch den BBH noch die der privaten Dritten wird hier flächendeckend ausreichend schnell erledigt. Dies gilt insbesondere für den Straßenbereich in den Ortsteilen, als aber auch für die Gehwege im Kernbereich. Durch die verkürzten Einsatzzeiten könnten die eigenen Gerätschaften schneller dem übrigen Aufgabenbereich des BBH zur Verfügung gestellt werden.

 

Durch die insgesamt größere Einsatzflotte kann im Bedarfsfall auch ein flächendeckender Winterdienst für die Straßen durchgeführt werden (einschl. der Kategorie 3). Ein weiteres Ziel der Vergabe der Winterdienstleistungen an Dritte – das Abbauen des Überstundenberges und das Aufholen von seit längerer Zeit liegen gebliebener Arbeiten – konnte zwischenzeitlich erreicht werden, hier ist der Baubetriebshof zwischenzeitlich wieder „auf dem Laufenden“, so dass auch von Seiten der Auslastung durchaus auch wieder Winterdienstleistungen durch den BBH übernommen werden könnten.

 

In milden bis durchschnittlichen Wintern werden dabei auch alle für den Winter sonst noch anfallenden Arbeiten vollumfänglich erledigt werden können. Für sehr strenge oder auch sehr lange kalte Winter ist jedoch aufgrund der dann zu erwartenden Belastung des Personals allein durch den Winterdiensteinsatz zu befürchten, dass sowohl Überstunden angehäuft als aber auch andere dann ebenfalls zu erledigende Arbeiten unerledigt liegen bleiben werden. Bei den durchschnittlich 16 Beschäftigten beim BBH werden bisher im Winter zwei Einsatzgruppen zu je sieben Personen gebildet, die im wöchentlichen Wechsel die Winterdienstbereitschaften durchführen. Insbesondere bei Krankheit oder Urlaub wird die Durchführung einer gesicherten flächendeckenden Bereitschaft dann schon kritisch.

 

Es sollte vielmehr angestrebt werden, von Seiten des Baubetriebshofs jeweils vier Personen im wöchentlichen Wechsel (und somit vier Einsatzfahrzeuge) einzusetzen. Der übrige Anteil der dann noch erforderlichen Winterdienstleistungen sollte durch externe Dritte aufgestockt werden.

 

Die sinnvolle Ausgestaltung für die zukünftigen Winterdienste sollte somit folgendermaßen aussehen:

  • es gelten weiterhin dieselben Standards und der gleiche Umfang der Leistungen wie seinerzeit zur Einführung des „differenzierten Winterdienstes“ im Jahr 2005 vom Rat beschlossen
  • die einzelnen Räumtouren (derzeit fünf Touren: zwei LKW, zwei Kleinschlepper, ein Handtrupp) sind weiter zu differenzieren, um Einsatzzeiten von weniger als maximal vier bis fünf Stunden zu erreichen. Dazu ist auch die Anzahl der einzusetzenden Fahrzeuge um ein Großfahrzeug sowie einen Kleinschlepper zu erweitern, um die Fertigstellung der Räumtätigkeiten bis 07.00 Uhr gewährleisten zu können.
  • die durch den BBH wirtschaftlich zu betreibenden Touren sind durch den BBH abzudecken, die übrigen Räumtouren sollen weiterhin an private Dritte vergeben werden.
  • für mögliche Verträge mit privaten Dritten werden Vertragslaufzeiten von mind. drei Jahren angestrebt, um den Vertragspartnern Planungs- und Investitionssicherheit geben zu können, für eine mögliche Winterdienstgebühr andererseits aber auch eine stabile Kalkulationsbasis bilden zu können.
  • zur Koordinierung der Einsätze wird verwaltungsseitig ein zentraler Einsatzleiter vorgesehen
  • die direkte parallele Bearbeitung von Winterdienstleistungen von BBH und Privatunternehmen in den nächsten drei Jahren lässt dann eine direkte Vergleichbarkeit sowohl der angefallenen Kosten als auch der erreichten Qualität zu, da alle beteiligten Parteien dann unter denselben Witterungsbedingungen arbeiten werden und somit dann eine bessere Vergleichbarkeit hergestellt werden kann.

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