„Das Fremd- und Eigenkapital des Eigenbetriebs Abwasserwerke Blomberg wird ab dem 01.01.2016 mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe von 6 v. H. verzinst. Der zusätzliche Ertrag aus der Verzinsung wird in voller Höhe an die Stadt Blomberg abgeführt. Die Ausschüttung erfolgt unterjährig in Abschlägen jeweils am Ende eines Quartals.“, lautet ein Beschlussvorschlag, über den die Mitglieder des Hauptausschusses zu beraten hatten.
Zur Vermeidung drastischer Maßnahmen im Zuge eines Haushaltssicherungskonzeptes sind Verbesserungen der Erträge sowie Reduzierungen der Aufwände erforderlich. Mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes der Stadt Blomberg für das Jahr 2015 sind erste Schritte bereits umgesetzt worden. Eine weitere Möglichkeit, die Erträge zu verbessern, bietet die Einführung einer kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung bei den Abwasserwerken Blomberg.
Durch die vollständige Abführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von errechneten 524.125,94 Euro an die Stadt, wird der Haushalt in gleicher Höhe entlastet. Hierdurch würde ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Blomberg geleistet.
Rechtlich zweifelsfrei zulässig, führt die Einführung einer Eigenkapitalverzinsung bei den AWB und entsprechende Abführung in den Kernhaushalt der Stadt zwar zu einer Belastung des Gebührenzahlers, ist jedoch ein wesentlicher Schritt zur Vermeidung einer Haushaltssicherung und liegt damit im Gesamtinteresse der Stadt Blomberg, heißt es in der Begründung. Bürgermeister Klaus Geise erklärte, dass die Stadt ein Anrecht auf eine angemessene Eigenkapitalverzinsung habe.
Stadtkämmerer Rolf Stodieck erklärte dazu: „Seit dem Frühjahr beschäftigen wir uns mit dem Thema und verschiedene Wirtschaftsprüfer folgen hier unterschiedlichen Auffassungen. Ich habe zunächst 500.000 Euro eingeplant, bleibt abzuwarten, wie in den Haushaltsplanberatungen damit umgegangen wird.“
Wolfgang Milinski (SPD): „Das bedeutet doch, dass der Steuerzahler die Verzinsung für letztlich sein eigenes Kapital trägt, oder?“
Kämmerer Stodieck entgegnete: „Blomberg ist eine der ganz wenigen Kommunen, die bislang von der Eigenkapitalverzinsung noch keinen Gebrauch gemacht hat. Der angesprochene Zinssatz ist höchstrichterlich anerkannt und fußt auf einem Durchschnittswert, der sich aus den letzten 50 Jahren errechnet.“
Auf die Frage von Friedrich Wilhelm Meier (CDU), ob nicht auch ein kleinerer Zinssatz ausreichen würde, gab der Kämmerer zu bedenken, dass es ohnehin lediglich ein kleiner Mosaikstein zur Abwendung eines Haushaltssicherungskonzeptes sei. Auch Günter Simon (FBvB) war nicht so ganz einverstanden: „Ich verstehe das nicht. Bei der Bank bekommt man Hypotheken für 1% und wir wollen 6% von unseren Bürgern?“. Stodieck begründete das mit der Errechnung, die eben auf den letzten 50 Jahren basiert.
Hans-Adolf Albrecht (FDP): „Natürlich entscheiden wir letztlich auch über eine Gebührenerhöhung, wenn wir uns für die Eigenkapitalverzinsung entscheiden. An einer Gebührenerhöhung werden wir aber nicht vorbei kommen, bei der Frage nach der erforderlichen Höhe bin ich mir jedoch noch unsicher.“
Bürgermeister Klaus Geise erklärte, dass die Größenordnung sicherlich noch zu errechnen sei und die 500.000 Euro auch nicht 1:1 auf die Gebühren umgelegt werden, man würde auch an die Rückstellungen gehen. Hans-Ulrich Arnecke (Grüne) äußerte seine Unsicherheit darüber, ob die Rückführung von Eigenkapital an die Stadt eine Lösung sei. Seine Fraktion lasse die Sachlage derzeit prüfen, Ergebnisse lägen jedoch noch nicht vor. Daher hatte er in der Sitzung des Betriebsausschusses der Abwasserwerke auch eine Vertagung beantragt. Eine Vertagung gab es dann auch in dieser Sitzung.
Kämmerer Rolf Stodieck gab den Mitgliedern noch mit auf den Weg: „Es wurde vorhin Oerlinghausen als Beispiel genannt. Dort ist es so, dass es die Eigenkapitalverzinsung schon lange gibt. Zudem die Gewinnrückführung an die Stadt. Die sind also schon lange beim zweiten Schritt, bevor wir überhaupt den ersten gemacht haben. Im Vergleich zu anderen Kommunen sind wir überall am Niedrigsten aufgestellt.“
Fazit: Auch wenn keiner gerne mehr Gebühren zahlt, Blomberg ist bislang in der komfortablen Situation, dass es keine Eigenkapitalverzinsung und keine Gewinnrückführung gegeben hat. In anderen Kommunen schon lange üblich, muss auch Blomberg sich den Herausforderungen zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzepts stellen, um weiterhin eigenständig handlungsfähig zu bleiben.
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