Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.05.2015 die Anregung auf Beitragsfreiheit/Satzungsänderung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur verwiesen. Nach dessen intensiver Beratung ist daraus die Empfehlung ergangen, einer vollständigen Befreiung von Elternbeiträgen für den Besuch der OGS von gemeindefremden Kindern aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zu entsprechen.
Eine Teillösung soll nach den Wünschen des Fachausschusses jedoch wie folgt aussehen: Für den Besuch der OGS von gemeindefremden Kindern, soll eine Beitragsermäßigung in Höhe von 50 % gewährt werden, wenn gleichzeitig ein Geschwisterkind eine Kinderbetreuungseinrichtung in der Heimatgemeinde besucht. Der Anregung wird damit, nun auch durch den Hauptausschuss, teilweise gefolgt.
Das letzte Wort hat in diesem Fall der Rat, da eine Satzungsänderung, die dem Ausschuss in der Sitzung vorgelegt und von diesem einstimmig beschlossen wurde, erforderlich würde.
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