Logo-IHKVöllig unzureichende Nachjustierung. Auch nach dem nachgebesserten Entwurf eines neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes wird die Übertragung von Familienbetrieben erheblich erschwert. Die am Dienstag ausgearbeitete Kabinettsvorlage stößt bei der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold auf Ablehnung. Denn der größte Stein des Anstoßes bleibt: Immer noch soll das Privatvermögen eines Unternehmenserben einbezogen werden. „Damit werde das vererbte Privatvermögen systemwidrig doppelt besteuert“, äußert sich IHK-Geschäftsführerin Maria Klaas kritisch. Zudem werde immer noch nicht deutlicher, was in Zukunft zum Betriebsvermögen gezählt würde und somit von der Erbschaftsteuer überhaupt verschont werden könne. Von der Zusage des Koalitionsvertrages, die Unternehmensübertragungen nicht zu gefährden, sei der neue Entwurf trotz der geringfügigen Veränderungen immer noch weit entfernt. „Hier muss es im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt zu weiteren Verbesserungen für die Familienunternehmen kommen“, fordert Klaas ein.

 

Im Gegensatz zu den ursprünglichen Plänen sieht die Kabinettsvorlage etwas großzügigere Grenzen vor, um Unternehmenserben von der Erbschaftsteuer zu befreien, sofern sie den Betrieb weiterführen und sie eine bestimmte Lohnsummengröße beibehalten. Nach Ansicht von Klaas ist das völlig unzureichend. Davon nicht losgelöst müsse auch die Problematik einer marktgerechten Betriebsbewertung vom Gesetzgeber angegangen werden.

Pressemelduung IHK Lippe Detmold


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