VerbraucherzentraleDamit die Fahrt nicht auf der Strecke bleibt – Reiseregeln für Fernbusse: Wie wär’s, mal mit dem Bus in die Sommerfrische zu starten? Umweltexperten haben errechnet: Die Reise mit dem Fernbus ist rund dreimal klimafreundlicher als mit dem Auto und ein wenig ökologischer als mit der Bahn. Jedoch rollen die großen Urlaubstransporter eher gemächlich ans Reiseziel. „Allerdings sind Busreisen in der Regel günstiger als die gleiche Strecke per Bahn. Fernbusse verbrauchen pro Nutzer auch weniger schadstoffhaltige Abgase“, zählt die Verbraucherzentrale NRW klimafreundliche Pluspunkte auf. Jedoch läuft zwei Jahre nach dem Start beidem noch jungen Service für Fernbuskunden nicht immer alles rund. Wer das Angebot jenseits von Schiene und eigenem Lenkrad als Verkehrsmittel im Urlaub nutzen möchte, sollte sich vorher mit folgenden Regeln vertraut machen:
• Überbuchung, Annullierung oder Verspätung: Wird eine Fahrt mit mindestens 250 Kilometern Wegstrecke überbucht, annulliert oder verzögert sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, haben Fahrgäste folgende Wahl: Sie können die Fahrt so bald wie möglich zum vereinbarten Preis fortsetzen – auch falls eine andere Strecke zum Ziel führt. Sie können aber auch die Weiterfahrt verzichten und den Fahrpreis für die gebuchte Tour zurückverlangen. Ob Fernbuskunden bei Transportausfällen und massiven Verspätungen auf Kosten des Fernbusunternehmens auf ein anderes Verkehrsmittel umsteigen können, um etwa mit der Bahn ans Ziel zu kommen, ist bislang rechtlich umstritten. Wer die Fahrt wegen zeitlicher Verzögerung abbrechen will, dem muss das Busunternehmen eine kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort anbieten.
• Weitere Erstattung bei Überbuchung oder Start vom Busbahnhof: Falls das Busunternehmen im Falle einer Überbuchung keine Ersatzfahrt oder Fahrpreiserstattung angeboten hat, wird Fahrgästen zur Erstattung des Fahrpreises obendrauf die Hälfte des Fahrpreises als Entschädigung gewährt. Wird die Fahrt annulliert oder verzögert sich um mehr als zwei Stunden, ohne dass das Busunternehmen eine Ersatzfahrt oder die Fahrpreiserstattung anbietet, kann die zusätzliche Entschädigung nur verlangt werden, wenn der Fernbus seine Fahrt an einem Busbahnhof aufnehmen sollte.
• Kostenlose Verpflegung und Übernachtung: Bei langen Wartezeiten von mehr als 90 Minuten bei Fahrten, die planmäßig über drei Stunden dauern sollen, muss das Beförderungsunternehmen den Fahrgästen kostenlose Mahlzeiten oder Erfrischungen anbieten, sofern sie im Bus oder im Busbahnhof verfügbar oder logistisch zu organisieren sind. Wird eine Übernachtung fällig, ist das Busunternehmen verpflichtet, kostenlos für ein Hotel und den nötigen Transfer sorgen. Allerdings können die Übernachtungskosten für jeden Fahrgast auf 80 Euro pro Nacht und auf höchstens zwei Tage beschränkt werden. Der Anspruch auf Unterbringung entfällt jedoch in Fällen höherer Gewalt – etwa wenn widriges Wetter oder schwere Naturkatastrophen – eine sichere Busfahrt erschweren oder unmöglich machen.
• Gepäckverlust: Ein Busunternehmen haftet auch für Verlust und Schäden des Reisegepäcks, wenn es seine Schuldlosigkeit am Verschwinden oder den Beschädigungen nicht nachweisen kann. Falls der Schaden durch einen Busunfall entstanden ist, beträgt die Haftungshöchstgrenze 1.200 Euro für jedes Gepäckstück. In anderen Fällen wird bis zu 1.000 Euro Entschädigung pro Person gezahlt.
• Information ist A und O: Alle Fahrgäste müssen vor und während der Fahrt mit angemessenen Reiseinformationen versorgt werden. Außerdem hat das Busunternehmen dafür zu sorgen, dass die Verordnung über die Fahrgastrechte an den Busbahnhöfen aushängt und im Internet einsehbar und abrufbar ist.
Anreise per Bahn, Bus oder Flugzeug, Kakerlaken im Hotel, krank im Ausland, Roaming, Qualität der Badegewässer, Einkauf im Supermarkt, Kreditkarte gestohlen – viele Tipps für Urlauber von der Verbraucherzentrale NRW gibt’s im Internet unter
www.vz-nrw.de/reise-spezial. Rechtlichen Rat in Sachen Urlaubsärger bieten auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW – Kontakt über www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort – oder ihr zentrales Verbrauchertelefon unter der Rufnummer 0900-1-89 79 69 für 1,86 Euro pro Minute. Mobilfunktarife können variieren.

Pressemeldung der Verbraucherzentrale NRW.


«« vorheriger Beitrag: Infomobil macht Station in Blomberg

nächster Beitrag: Lesung im Ladenlokal zum AKW Grohnde »»