Zum stellvertretenden Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtforst Blomberg wird Herr Stephan Radeck aus Horn-Bad Meinberg, mit Wirkung vom 01.07.2015 bestellt. Aus der Sitzung des Betriebsausschusses BIG/Stadtforst vom 16.04.2015 erging einstimmig dieser Beschlussvorschlag, dem sich nun auch die Ratsmitglieder bei einer Enthaltung anschlossen.
Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Blomberg in einer Sitzung folgende Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Stadtforst Blomberg vom 16.12.2005 beschlossen:
§ 3 „Betriebsleitung“ (Absatz 1) erhält folgende Fassung:
(1) Zur Leitung des Stadtforstes werden vom Rat der Stadt Blomberg ein Betriebsleiter und ein stellvertretender Betriebsleiter bestellt. Erster Betriebsleiter ist der Beigeordnete der Stadt. Seine Stimme gibt den Ausschlag bei Stimmengleichheit.
§ 17 „Inkrafttreten“ (Absatz 1) erhält folgende Fassung:
(1) Die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Blomberg für den Eigenbetrieb Stadtforst Blomberg vom 16.12.2005 tritt mit Wirkung vom 01.07.2015 in Kraft.