Die Stadt Blomberg hat für die Unterbringung von Asylbewerbern am Lehmbrink 13 durch Mietvertrag vom 18.05.2015 ein Gebäude angemietet. Um die Räumlichkeiten nutzen zu können, bedarf es einer angemessenen Erstausstattung. Da diese Mittel im Haushaltsplan bisher nicht veranschlagt sind, sind außerplanmäßige Ausgaben sind außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 75.000 Euro bereitzustellen.
Die Abrechnungen im Rahmen der Krankenhilfe nach § 4 AsylbLG erfolgen im Kreis Lippe seit einigen Jahren über einen Asylfonds, an dem sich alle Städte und Gemeinden des Kreises beteiligen. Auf Grund ständig steigender Zuweisungen reichen die im Haushaltsplan 2015 veranschlagten Haushaltsmittel nicht aus. Damit die Stadt Blomberg ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, ist der Ansatz „Krankenhilfe“ um 150.000 € zu erhöhen. Eine weitere überplanmäßige Ausgabe ergibt sich dadurch, dass die Stadt Blomberg, aufgrund des anhaltenden Zuzugs von Asylbewerbern, das Gebäude Lehmbrink 13 angemietet hat. Die für die Anmietung der Räumlichkeiten erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt für das Jahr 2015 bisher nicht berücksichtigt worden. Es bedarf deshalb der Bereitstellung einer weiteren überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 91.500 € für das Jahr 2015.
In Summe also Mehrausgaben in Höhe von 316.500 Euro an denen die Stadt nicht vorbeikommt. Einziger Wermutstropfen ist, dass die Regierung auf dem letzten Flüchtlingsgipfel in Berlin beschlossen hat, die finanzielle Unterstützung der Kommunen zu verdoppeln. „Von den 500 Mio. Euro entfallen auf die Nelkenstadt rund 116.800 Euro, wir erwarten in Kürze den entsprechenden Entscheid aus Berlin auch in schriftlicher Form.“, so Kämmerer Rolf Stodieck.