Im Zuge der Diskussion um die Höhe der Friedhofsgebühren wurde in der Vergangenheit immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Pflege der städtischen Friedhöfe nicht ggf. qualitativ besser oder wirtschaftlicher durch externe Dritte zu erbringen sei. Im letzten Jahr hatte der Ausschuss daher die Verwaltung beauftragt, exemplarisch zunächst für den Friedhof in Cappel zu untersuchen, ob die Vergabe der Grünflächen-Pflegeleistungen durch einen privaten Dritten zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis oder zu einer qualitativ besseren Pflege führen könne.
Bei einer Preisanfrage unter sechs heimischen bzw. Fachfirmen aus benachbarten Kommunen vom 24.04.2015 sind Angebotssummen in einer Spanne von rund 33.000 bis rund 96.000 Euro erzielt worden. Zur Preisanfrage sind dabei dieselben Standards und dieselben Zeitintervalle / Wiederholungsintervalle der anstehen Arbeiten und derselbe Arbeitsumfang zugrunde gelegt worden, wie sie auch für die Arbeitsintervalle des Baubetriebshofes und auch für die übrigen Friedhöfe gelten.
Die Kosten des Baubetriebshofes für diese Pflegeleistungen lagen in den vergangenen Jahren bei durchschnittlich rund 14.000 Euro bis ca. 23.000 Euro pro Jahr, je nach geleisteter Pflegeintensität. Der Haushaltsplanansatz für die Durchführung dieser geplanten Leistungen betrug 22.000 Euro. Da das wirtschaftlichste Angebot dieser Preisanfrage bei rund 36.000 Euro liegt, ist eine Vergabe des Auftrages zu diesen Konditionen nicht geboten.
Der Auftrag sollte somit auf der Basis dieser Angebote nicht erteilt werden. Die anstehende Grünflächenpflege wird somit weiterhin durch den städtischen Baubetriebshof erledigt, dafür sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Umwelt in der gestrigen Sitzung einstimmig aus.
Andreas Runte (CDU): Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich und waren auch bei anderen, ähnlichen Situationen gegen die Vergabe an Dritte.
Hans-Ulrich Arnecke (Grüne): Es gibt leider eine Tendenz, immer mehr städtische Aufgaben zu privatisieren. Ich bin froh, dass das befürchtete Ergebnis ausgeblieben ist, und begrüße diese Entscheidung.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Günter Borchard (SPD), wies abschließend darauf hin, dass es hier lediglich um die Abarbeitung einer durch die Gemeindeprüfungsanstalt ausgesprochenen Empfehlung handelte.
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