Ärztekammer-Westfalen-LippeWindhorst warnt vor „Beerdigung des durch das Grundgesetz garantierten Streikrechts“. Kurz vor der Entscheidung des Deutschen Bundestages über das Tarifeinheitsgesetz erneuert die Ärztekammer Westfalen-Lippe ihre Kritik an dem Gesetzeswerk und hofft laut ihrem Präsidenten Dr. Theodor Windhorst, dass „die Phalanx der Befürworter bröckelt und das grundgesetzkonforme Denken bei den Abgeordneten wieder Überhand gewinnt“.
Nach Ansicht des Kammerpräsidenten ist und bleibt das Tarifeinheitsgesetz verfassungswidrig und demokratieunwürdig. „Wenn das Gesetz den Bundestag passiert, bedeutet das die Beerdigung des durch das Grundgesetz garantierten Streikrechts. Wer an dem verfassungsrechtlich verbrieften Recht zur Koalitionsfreiheit laut Artikel 9 des Grundgesetzes rüttelt und die Tarifpluralität abschaffen will, vergreift sich an unserer Verfassung.“ Windhorst erinnert daran, dass vor wenigen Monaten eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu dem gleichen Ergebnis gekommen sei. Laut Gutachten stellt das Gesetz einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes dar, weil die Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht das Abschließen von Tarifverträgen und das Durchführen von Arbeitskämpfen schütze. Er fordert hingegen, die Freiheit der Arbeitnehmer zur Gründung von Gewerkschaften und damit die Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität zu erhalten.
Windhorst weiter: „Und nun muss auch noch das Bundesarbeitsministerium in der Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage eingestehen, dass mit dem Gesetz zur Tarifeinheit das Streikrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.“ Zumal auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bereits 2010 festgestellt habe, dass der Grundsatz der Tarifeinheit nicht mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit vereinbar sei. „Wie viele Hinweise brauchen die Abgeordneten, die am Freitag über das Gesetz abstimmen, noch? Das Tarifeinheitsgesetz muss politisch zu Grabe getragen werden, nicht das Streikrecht!“ Windhorst weiß im Kampf gegen das Tarifeinheitsgesetz die westfälisch-lippische Ärzteschaft hinter sich.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hatte sich bereits Ende des vergangenen Jahres dagegen ausgesprochen. Das Parlament der westfälisch-lippischen Ärzteschaft forderte damals von der Bundesregierung, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zu respektieren. Auch der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat dieses Votum später nochmals bekräftigt.


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