Hauptausschuss1. Mit Schreiben vom 22.01.2015 regen die Eheleute Irene und Helmut Schmeißner an, die Kundentoilette im Rathaus als öffentliche Toilette auszuweisen. Der Hauptausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 10.03.2015 zunächst zur inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Bauen und Umwelt verwiesen. Von dort kam mehrheitlich die Empfehlung der Anregung der Eheleute Schmeißner nicht zu folgen, so entschied dann auch bei fünf Gegenstimmen der Hauptausschuss.

 

2. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur vom 19. März 2015 wurde das Anfahren der Bushaltestelle „Rathaus“ im Rahmen der Beförderung von Grundschulkindern aus Eschenbruch thematisiert. Es geht darum, dass die Bushaltestelle morgens angefahren wird, dies hatte der Fachausschuss dem Hauptausschuss einstimmig empfohlen, der dieser Empfehlung nun einstimmig folgte.

 

3. Bei einer Gegenstimme, sprachen sich die Mitglieder des Hauptausschusses für die Umwandlung der Lippe Tourismus & Marketing AG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aus. Die Aktienanteile werden inhaltlich 1:1 in Gesellschaftsanteile übertragen. *1

 

4. Als stimmberechtigtes Mitglied in der Schulkonferenz der jeweiligen Schule bei der Wahl der Schulleiterin/des Schulleiters gemäß § 61 Abs. 2 SchulG wurde Ratsherr Klaus-Peter Hohenner einstimmig als Vorsitzender des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur bestimmt. Als Vertreter im Verhinderungsfall wird der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Ratsherr Jörg Malzahn, bestimmt. Die im Rat der Stadt Blomberg vertretenen Fraktionen bestimmten aus ihren Reihen einstimmig beratende Mitglieder (und deren Stellvertreter/innen) für die Wahl der Schulleitung gem. § 61 Abs. 2 SchulG wie folgt:
SPD: Ursula Hahne-Eichhorn (Renate Pellmann)
CDU: Elke Brand-Rey (Susanne Kleemann)
Grüne: Timo Bröker (Eva Plöger)

 

5. Die 2. Änderungssatzung der Gebührenordnung für die Johannes-Brahms-Schule, Musikschule für Detmold, Blomberg und Horn-Bad Meinberg wurde vom Hauptausschuss einstimmig beschlossen.

 
*1) Bis zum Wegfall rechtlicher Limitierungen der GmbH-Struktur im Jahr 2008, konnte eine gemeinsame Vermarktung der Region von Kommunen und privaten Unternehmen nur betrieben werden, wenn sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft besaßen. Nunmehr ist eine Bündelung von Engagement und Budgets der kommunalen Seite, und auch zu beteiligender Dritter, in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung möglich. Die GmbH-Form birgt zudem Vorteile im Rahmen von Flexibilität, Offenheit, schnelle Umsetzbarkeit, geringere Handlungskosten etc.

Die Rechtsformumwandlung und der entsprechende Gesellschaftsvertrag sollen durch die Hauptversammlung der Lippe Tourismus & Marketing AG beschlossen werden. Die Sitzung der Hauptversammlung wird am 20.08.2015 stattfinden. Bis dahin sind die erforderlichen Beschlüsse in den politischen Gremien zu fassen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2014 wurde die Beratung vertagt, weil sich im Rahmen der Beratungen des Kreisausschusses Änderungen ergeben hatten, die zur Sitzung noch nicht vorlagen. Der Gesellschaftsvertrag ist um § 2 Themenschwerpunkte Wandern, Radfahren und Gesundheit erweitert worden und als aktualisierte Fassung beigefügt. Dem Rat der Stadt Blomberg wird empfohlen, dem Rechtsformwandel der LTM AG in eine GmbH zuzustimmen.


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